Bezahlung
In der Regel erfolgen Untersuchungen und Behandlungen durch einen leitenden Tierarzt (Privatliquidation). Diese "private" Behandlung bedeutet, dass die Klinik eine Rechnung über die Hälfte der tierärztlichen Leistungen stellen darf.
Die andere Hälfte der tierärztlichen Leistungen sowie Kosten für Unterbringung, Medikamente und Verbrauchsmaterialien werden von der Universität in Rechnung gestellt.
Dadurch erhalten Tierbesitzer neben der Rechnung der Universität für tierärztliche Leistungen und Sachkosten eine Rechnung vom liquidationsberechtigten Tierarzt für tierärztliche Leistungen.
Die Gesamtkosten werden dadurch nicht höher ausfallen.
Die Berechnung der tierärztlichen Leistungen erfolgt nach der jeweils gültigen Fassung der Tierärztegebührenordnung (GOT) bzw. der Entgeltsatzung des Fachbereichs Veterinärmedizin. Im Notdienst werden hierbei alle Leistungen mit dem 2-fachen Satz abgerechnet, zudem wird gemöß GOT §4 Abs. 1 eine Notdienstgebühr von 50 € erhoben.
Alle Rechnungen müssen bei Abholung des Patienten beglichen werden (Zahlung per ec).