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Kommission Anträge apl. Professor/in

Kommission zur Vorabprüfung von Anträgen auf Erteilung des Titels apl. Professor/in

Gemäß den Richtlinien des Fachbereichs 10 für Außerplanmäßige Professsuren vom 31.07.2018 werden Anträge auf Erteilung der Bezeichnung „außerplanmäßige/r Professor/in“ vor Weitergabe an den Fachbereich von einer Kommission geprüft. Die Kommission bewertet folgende Aspekte:

  • Eigenständigkeit der Forschung
  • Publikationsleistung nach der Promotion
  • Drittmitteleinwerbung nach der Promotion
  • Lehrleistung nach der Promotion
  • Betreuung von Doktoranden/innen

Grundsätzliche Voraussetzung für die Empfehlung der Kommission an den FBR, das Verfahren weiterzuführen, ist die Feststellung der Berufungsfähigkeit auf dem entsprechenden Fachgebiet. Auf Grundlage dieser Empfehlung entscheidet der FBR über das Verfahren und fordert ggf. die in den Richtlinien der JLU vorgesehenen zwei Gutachten an.

Es sollten mindestens 4 Semester eigenständige Forschung und Lehrleistung nach dem Erwerb der Habilitation oder einer vergleichbaren wissenschaftlichen Qualifizierung liegen. Grundsätzliche Voraussetzung für die Empfehlung der Kommission an den Fachbereichsrat, das Verfahren weiterzuführen, ist die Feststellung der Berufungsfähigkeit auf dem entsprechenden Fachgebiet. Im Falle eines negativen Votums kann die Kommission Vorschläge erarbeiten, welche Kriterien bei einer eventuellen Wiedereinreichung des Antrags erfüllt sein sollten.

Auf Grundlage dieser Empfehlung entscheidet der Fachbereichsrat, ob er das Verfahren weiterführt durch Anforderung zweier externer Gutachten durch den/die Dekan/in oder das Verfahren abbricht. Im Falle einer Weiterführung entscheidet der Fachbereichsrat, nach Eingehen der Gutachten darüber, dem Präsidenten vorzuschlagen, dem/r Antragsteller/in den Titel “Apl. Professor/in” nach Anhörung des Senats zu verleihen.

 

 

Mitglieder:

  • Prof. Dr. M. Diener (Vorsitz)
  • Prof. Dr. G. Reiner
  • apl. Prof. Dr. C. Hermosilla