Habilitation
Ansprechpartner
Für fachliche Fragen:
Prodekanin des FB 09
Telefon: Tel.: +49 (0)641 99-39360
Für formale Fragen:
Dekanatsassistenz
Telefon: +49 (0)641 - 99-37001
Anmerkungen zur Habilitationsordnung vom 31.01.2007:
§ 6 (3) 3. "… und je ein Exemplar der gedruckten wissenschaftlichen Arbeiten": Die Vorlage der Drucke ist nur dann notwendig, wenn das Dekanat hierzu nach Prüfung aller eingereichten Habilitationsunterlagen Nachfragen stellt.
§ 6 (3) 8. : Das Dekanat benötigt 5 Exemplare der Habilitationsschrift anstelle der angegebenen 8 Exemplare.
§ 6 (2) 6. Bitte geben Sie bei gemeinsamen Veröffentlichungen den prozentualen Anteil Ihrer Leistung in der Publikationsliste an.
§ 15 (1) 1: Das Dekanat benötigt nur 1 Pflichtexemplar der veröffentlichten Schrift.