Verlängerung des Abgabetermins
In fachlich begründeten Fällen (d. h. wenn der Grund in der Arbeit liegt) kann die Bearbeitungszeit auf Antrag um bis zu 50% verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung ist vor Ablauf der Bearbeitungszeit im Prüfungsamt einzureichen.
>> Antrag auf Verlängerung der Thesis (.pdf)
Wird die Verlängerung wegen anderer triftiger Gründe beantragt, die nur während eines Teils der Bearbeitungszeit vorliegen, kann diese um den entsprechenden Zeitraum verlängert werden, höchstens aber um 50% der ursprünglichen Bearbeitungszeit. Die Gründe müssen durch einen Nachweis belegt werden (z. B. bei Krankheit ein ärztliches Attest mit Angabe des genauen Erkrankungszeitraums). Der Nachweis ist vor Ablauf der Bearbeitungszeit im Prüfungsamt einzureichen.
Genügt die Verlängerung um maximal 50% der Bearbeitunsgszeit nicht zum Ausgleich der Beeinträchtigung, kommt nur ein Rücktrit nach § 29 der Allgemeinen Bestimmungen in Betracht.
>> Allgemeine Bestimmungen JLU