Einleitung
Die Thesis besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil (Kolloquium/Verteidigung) und soll zeigen, dass ein Prüfling in der Lage ist, innerhalb einer gegebenen Frist eine eng umgrenzte Aufgabenstellung selbstständig nach wissenschafltichen Methoden zu bearbeiten. Nachfolgend finden Sie kurzgefasst Informationen rund um das Thesismodul. Beachten Sie darüber hinaus auch die Regelungen in den Paragraphen 15, 16 und 17 der Spez. Ordnung sowie den dort genannten Paragraphen der Allgemeinen Bestimmungen. Die Spezielle Ordnung und die Allgemeinen Bestimmungen finden Sie online in den Mitteilungen der Universität Gießen.