Prüfungs- und Promotionsamt FB09
- Prüfungen und Promotionen des Fachbereichs 09 werden durch die jeweiligen Ordnungen geregelt. Für deren Einhaltung und darüber hinausgehende Regelungen sorgt der zuständige Ausschuss. Für die administrative Seite ist das Prüfungs- und Promotionsamt zuständig.
- Attest
- Ab dem Sommersemester 2023 ist das Fernbleiben an einer Prüfung nur noch aus triftigem Grund möglich. Ein Nachweis des Grundes ist unverzüglich über das Online Formular einzureichen.
- Corona Pandemie: Aktuelle Hinweise
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Die Corona-Satzung läuft zum Ende des Wintersemesters 2022/23 aus. Bitte beachten Sie, dass es für Prüfungen ab dem Sommersemester 2023 keine Freiversuchsregelung mehr geben wird und wieder Attestpflicht herrscht.
Im Krankheitsfall wird ein ärztliches Attest benötigt. Andernfalls wird Nicht-Antritt mit "Nicht bestanden" in FlexNow eingetragen.
- Zeugnisbeantragung
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>> Bachelor of Science
>> Master of Science (deutschsprachige Masterstudiengänge)