...während des Auslandsaufenthalts
Im Folgenden finden Sie Unterlagen, die Sie während Ihres Aufenthaltes einreichen müssen, eingescannt und ausschließlich als PDF oder per Post (auch Kopien).
Zu Beginn des Auslandsaufenthalts
- Certificate of Arrival: bis spätestens 15.11. für das Wintersemester bzw. 1.4. für das Sommersemester. Bitte geben Sie hierbei den genauen Beginn der akademischen Veranstaltungen an (Sprachkurs, Einführungswoche, Semesterbeginn), damit der akademisch begründete Aufenthaltszeitraum nachvollzogen und die genaue Höhe des Mobilitätszuschusses berechnet werden kann.
>> Formulare auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts
>> Informationen zum Mobilitätszuschuss - Learning Agreement during mobility: innerhalb des ersten Monats, falls Sie ursprünglich geplante Veranstaltungen in Ihrem Learning Agreement ändern möchten.
>> Learning Agreement (Akademisches Auslandsamt) - Sprachkursbescheinigung: für einen Zuschuss zu Sprachkursgebühren benötigt das Akademische Auslandsamt eine Sprachkursbescheinigung und einen entsprechenden Nachweis über die beglichene Rechnung
>> Informationen zu Sprachkursen (Akademisches Auslandsamt)
Ende des Auslandsaufenthalts
- Certificate of Departure: Abgabe des vollständig ausgefüllten Formulars (versehen mit dem Tag der letzten akademischen Veranstaltung, Datum, Stempel und Unterschrift der Hochschule) bis spätestens 31.03. (WS) bzw. 31.7. (SS). Bei späterer Abreise gilt eine Frist von 1 Monat ab dem Zeitpunkt der letzten dokumentierten akademischen Veranstaltung.
>> Formulare auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts - Erfahrungsberichte: spätestens 31.03. (WS) bzw. 31.7. (SS). Bei späterer Abreise gilt eine Frist von 1 Monat ab dem Zeitpunkt der letzten dokumentierten akademischen Veranstaltung.
>> Informationen zu Erfahrungsberichten (Akademisches Auslandsamt) - Anerkennung: Nach Erhalt des Transcript of Records von der Partnerhochschule, kann die Anerkennung der Veranstaltungen erfolgen.
>> weitere Informationen