Lokale Ethik-Kommission - FB 09
Herzlich Willkommen auf der Website der lokalen Ethikkommission des FB 09!
Die lokale Ethikkommission (LEK) unterstützt Forschende des FB 09 in ihrem Bemühen, Forschung auf höchstem Niveau zu betreiben. Die LEK FB 09 ist ein unabhängiges Gremium, das sich mit forschungsbezogenen ethischen Fragen befasst. Ihre Mitglieder werden vom Fachbereichsrat gewählt. Aufgabe der Ethikkommission ist es, darüber zu entscheiden, ob die Konzeption von Forschungsprojekten aus Sicht einschlägiger ethischen Standards, die von wissenschaftlichen Fachverbänden, Fachzeitschriften und Fördereinrichtungen festgelegt wurden, unbedenklich ist. Sie ersetzt ausdrücklich nicht die Verantwortung der einzelnen Forschenden für die Durchführung guter wissenschaftlicher Praxis und ethisch korrekter Forschung.
Wie beantragt man eine Stellungnahme bei der LEK FB 09?
Anträge für eine Stellungnahme der LEK werden von dem/der/den beteiligten Forschenden gestellt. Die Stellungnahme zur ethischen Unbedenklichkeit des Forschungsvorhabens ist vor Beginn der Forschungsarbeiten erforderlich. Bitte reichen Sie Ihren Antrag ca. 8 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn ein. Dies beinhaltet ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit für Ihren Antrag sowie Zeit für evtl. geforderte Überarbeitungen.
Bitte machen Sie sich mit allen Unterlagen auf unserer Website vertraut. Studien können unter bestimmten Umständen (z. B. kein oder ein vernachlässigbares Risiko für Teilnehmende) in einem Kurzverfahren eingeschätzt werden. Um eine ethische Genehmigung zu beantragen, füllen Sie bitte zunächst die Checkliste aus und ermitteln Sie dadurch, welcher Antragstyp (Kurz- oder Vollantrag) für Sie die geeignete Form ist. Füllen Sie das für Ihr Forschungsvorhaben passende Antragsformular aus und senden dieses sowie alle nötigen Unterlagen als PDF per E-Mail an die Ethikkommission (ethikkommission).
Berufsethische Grundlagen und gesetzliche Bestimmungen