Graduierten-Stipendium der Klipstein-Stiftung
Die Dr. Ernst-Leopold Klipstein-Stiftung vergibt auch für das nächste Jahr wieder ein Graduierten-Stipendium. Interessierte können sich noch bis zum 31.10.2024 bewerben. Die Förderung beginnt frühestens ab dem 01.01.2025.
Die Klipstein-Stiftung fördert sowohl grundlagenwissenschaftliche Untersuchungen zur Entwicklung und Erhaltung nachhaltiger Biosysteme zur Ressourcennutzung, als auch epidemiologische Untersuchungen unter Berücksichtigung evolutionsbiologischer Mechanismen.
Schwerpunkt der Förderung:
Der Schwerpunkt der Förderung betrifft phytopathologische und pflanzenbiotechnologische Forschung zur Entwicklung und Erhaltung nachhaltiger Biosysteme für die Ressourcennutzung unter Berücksichtigung epidemiologischer und evolutionsbiologischer Mechanismen. Erhöhter Forschungsbedarf wird gesehen bei der nachhaltigen Produktion von Kulturpflanzen, wie z.B. der Verbesserung von Pflanzen durch moderne Züchtungstechniken, wie dem Genomediting, der Entwicklung neuer Pflanzenschutzverfahren unter Einsatz umweltschonender Pflanzenschutzmittel, wie den „Biologicals“, der Nutzung bahnbrechender Innovationen, wie der Verwendung von nicht-kodierender RNA zur Kontrolle von Pflanzenkrankheiten, der Einführung biotechnologischer Verfahren zur Reduzierung von Phosphat und Nitratdüngung sowie der Verbesserung der Pflanzenerträge im Bereich tropischen und subtropischen Regionen durch substantielle nachhaltige Produktionsstrategien.
Geförderte Arbeiten:
Die geförderten Arbeiten sollten wissenschaftliche Schlüsseldisziplinen wie z.B. Biologie, Chemie, Informatik, Medizin oder Physik einbeziehen.
Art der Förderung:
- Vergabe eines Graduierten-Stipendiums
- Beginn der Förderung: frühestens 01.01.2025
- Dauer der Förderung: 3 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um 6 Monate
- mtl. Förderbetrag: 1.400 € monatlich plus 150 € monatlichen Reisekostenzuschuss
Über Ausnahmen zu den o.a. Förderungsmöglichkeiten und evtl. Förderungsverlängerungen entscheidet der Stiftungsvorstand.
Voraussetzungen:
- Abschluss eines Hochschulstudiums, das die Zulassung zur Promotion ermöglicht
- überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen
- eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit
- Einhaltung der Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis bei allen Arbeiten
- Das Promotionsvorhaben soll einen wichtigen und hervorragenden Beitrag zum Erkenntnisfortschritt in den o.g. Fächern erbringen.
- Annahme als Doktorand/in bzw. Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion
Bewerbungsfrist ist der 31.10.2024. Weitere Informationen finden Sie hier.
>> Ausschreibung (.pdf)
Zweck der im Jahr 2018 neu gegründeten rechtlich selbständigen Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) mit dem Ziel der Verbesserung der umweltschonenden und nachhaltigen Agrarproduktion mittels innovativer, wissensbasierter Konzepte.