Informationen zur Thesis
Nachfolgende Informationen finden Sie ebenso bei den FAQs auf der Seite des Akademischen Prüfungsamtes Geisteswissenschaften (APG)
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1. Zulassung und Thema
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten Ihres Studiengangs bzw. Ihrer Sachbearbeiterin über die Fristen der Antragstellung zur Bearbeitung der Thesis. Bis zum Ende der Antragsfrist müssen Sie im APG Ihren Antrag auf Zulassung sowie die Prüfungsübernahmebestätigung Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers einreichen. In der Zeit zwischen Ende der Antragsfrist und Zulassungsdatum wird dort geprüft, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Das Thema wird seitens der Betreuerin/des Betreuers in elektronischer Form an das APG übermittelt. Offiziell erfahren Sie den Titel am Zulassungstag über Flexnow. In Flexnow ist auch das Abgabedatum für Sie hinterlegt.
Das Thema, mit dem Sie in Flexnow zugelassen werden, ist bindend. Bitte informieren Sie sich in der Speziellen Ordnung, bis zu welchem Zeitpunkt der Bearbeitung eine Rückgabe des Themas möglich ist . Eventuelle kleinere Präzisierungen im Titel können nur seitens der Betreuer/innen durchgeführt werden (eine Mitteilung vor Abgabetermin an das Prüfungsamt ist notwendig).
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2. An wen richte ich den Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit (Thesis)?
Sie richten den formlosen , begründeten und unterschriebenen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit spätestens 10 Tage vor dem regulären Abgabetermin an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses mit Geschäftssitz im Akademischen Prüfungsamt Geisteswissenschaften.
Bitte informieren Sie Ihre/n Betreuer/in über die verlängerte Bearbeitungszeit. Bitte bedenken Sie, dass sich bei Inanspruchnahme einer Verlängerung der Bearbeitungszeit die Erstellung des Abschlusszeugnisses entsprechend verzögert .
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3. Welche Formalia muss ich bei der Erstellung der Abschlussarbeit (Thesis) beachten?
Wichtig ist, dass Sie die beiden eingereichten Exemplare Ihrer Abschlussarbeit mit einer
Leimbindung
versehen (ob Hard- oder Softcover ist Ihnen überlassen). Das APG empfiehlt Ihnen, die Arbeit nicht mit Spiralbindung, in Schnellheftern oder als Loseblattsammlung abzugeben. Gemäß § 22 (2) der
Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterstudiengänge
müssen Sie schriftlich mit der Abgabe der Arbeit versichern, dass Sie diese selbständig verfasst und alle von benutzten Quellen und Hilfsmittel in der Arbeit angegeben haben und die
Überprüfung mittels Anti-Plagiatssoftware
dulden. Das APG empfiehlt Ihnen die Verwendung
dieser Eigenständigkeitserklärung
. Weiterhin benötiget das APG drei CD-ROMs/DVDs/USB-Sticks von Ihnen, auf denen Ihre Abschlussarbeit gespeichert ist; eine wird jeweils an Erst- und Zweitgutachter/in weitergeleitet und eine verbleibt aus Dokumentationsgründen in Ihrer Prüfungsakte.
Alle weiteren Formalia (Schriftart, -größe, Rand etc.) besprechen Sie bitte mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer.
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4. Ich kann meine Abschlussarbeit nicht persönlich abgeben. Was ist zu beachten?
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit nicht persönlich im Akademischen Prüfungsamt Geisteswissenschaften abgeben können, haben Sie die Möglichkeit, die Thesis per Post einzureichen. Bitte beachten Sie, dass das Datum des Poststempels der Fristwahrung dient (bitte bewahren Sie sicherheitshalber den Einlieferungsbeleg auf!) . Vom Einwurf der Arbeit in den Briefkasten vor den Räumen des Prüfungsamts wird dringend abgeraten , da kein Fristenbriefkasten vorhanden ist und das Abgabedatum nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann .
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5. Wann kann ich mein Zeugnis abholen?
Sobald die letzte Prüfungsbewertung vorliegt (und in Flexnow eingetragen ist), stellt das APG Zeugnis und Urkunde aus. Die Erstellung und insbesondere die Einholung der Unterschriften von der/dem Dekan/in und der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses nehmen ca. einen Monat in Anspruch.
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6. Muss ich mein Zeugnis persönlich abholen?
Wenn Sie einer Person Ihres Vertrauens eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht zur Abholung der Abschlussunterlagen ausstellen und die Person diese im Prüfungsamt zusammen mit einem Ausweis vorlegt, kann Ihr Zeugnis auch ihm / ihr ausgehändigt werden.
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7. Kann ich meine Zeugniskopien im Prüfungsamt beglaubigen lassen?
Das Prüfungsamt ist nicht befugt, Beglaubigungen durchzuführen. Weitere Informationen finden Sie hier .