Hochschulpolitik
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Durch die Immatrikulation an der JLU wird jede:r Studierende Mitglied der Verfassten Studierendenschaft und ist damit berechtigt, die Organe der Studentischen und Universitären Selbstverwaltung zu wählen sowie sich selbst dafür zur Wahl aufzustellen. Die demokratischen Hochschulwahlen finden jährlich im Sommersemester statt.
Doch was ist StuPa, AStA, Senat, FSR, FSK oder FBR?Dies und Weiteres möchten wir dir auf dieser Seite erklären!
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Studentische Selbstverwaltung
- StuPa
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Das Studierendenparlament (kurz StuPa) ist das höchste Gremium der Verfassten Studierendenschaft und besteht aus 33 Mitgliedern verschiedener hochschulpolitischer Gruppen. Einmal im Jahr werden die Mitglieder durch Wahlen bestimmt. Das StuPa beschließt den Haushalt und die Satzung der Studierendenschaft, befasst sich mit den Interessen und Problemen der Studierenden sowie wählt und kontrolliert den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA).
- AStA
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Der Allgemeiner Studierendenausschuss (kurz AStA) ist das ausführende Organ der Verfassten Studierendenschaft. Er führt die Beschlüsse des StuPas aus und ist diesem verantwortlich; vertritt die studentischen Interessen sowohl nach innen gegenüber der Universität, den Professor:innen und der Verwaltung als auch nach außen gegenüber Stadt, Politik und Medien; unterhält Referate zu unterschiedlichen Bereichen; bietet Serviceleistungen wie BAföG- und Rechtsberatung oder Wohnungsvermittlung etc. an und führt die laufenden Geschäfte in eigener Verantwortung.
- FSR
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Gewählte Fachschaftsmitglieder bilden den Fachschaftsrat (kurz FSR) einer Fachschaft und sind die offizielle Vertretung der Studierenden eines Fachbereichs. Neben der Gremienarbeit beschäftigt sich der FSR auch mit Lehrangelegenheiten und steht als Ansprechpartner für Studierende sowie Lehrende gleichermaßen zur Verfügung.
- FSK
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Die Fachschaftenkonferenz (kurz FSK) wird aus je zwei Vertreter:innen jeder Fachschaft gebildet. In regelmäßigen Abständen treffen sich diese, um sich über ihre Fachschaftsarbeit auszutauschen. Ebenfalls werden Informationen über die AStA-Arbeit eingeholt und die FSK kann wiederum Empfehlungen an den AStA geben.
Als Koordinationsorgan der Fachschaften ist die FSK also eine zentrale Anlaufstelle für die Fachschafträte zur Unterstützung bei deren Arbeit: Bei allen Fragen von und bezüglich Fachschaften kann sich an die FSK gewandt werden. Auf den Sitzungen der FSK werden neben den Anträgen der Fachschaften auch aktuelle Projekte und Herausforderungen thematisiert. Geleitet wird die FSK von gewählten FSK-Vorsitzenden.
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Universitäre Selbstverwaltung
- Senat
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Der Senat ist das oberste Entscheidungsgremium der Universität, geleitet von dem Präsidenten oder der Präsidentin und wir gebildet aus Vertreter:innen von vier Statusgruppen: Neun Mitgliedern aus der Gruppe der Professor:innen, je drei Studierende aus den hochschulpolitischen Gruppen und der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen sowie zwei aus der Gruppe der technisch-administrativen Mitarbeiter:innen.
Er berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die ganze Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Zudem überwacht er die Geschäftsführung des Präsidiums.
Der Senat wiederum wählt als Erweiterter Senat – bestehend aus den Senatsmitgliedern und ihren Vertretern – den Präsidenten oder die Präsidentin der Universität.
- FBR
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Der Fachbereichsrat (kurz FBR) ist das wichtigste Gremium eines Fachbereichs, geleitet durch die Dekanin oder den Dekan und wird gebildet aus Vertreter:innen von vier Statusgruppen (Professor:innen, Studierenden des jeweiligen Fachbereiches, wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und technisch-administrativen Mitarbeiter:innen).
Hier wird über die grundsätzlich wichtigen Angelegenheiten des Fachbereichs, so z. B. die Prüfungs- und Studienordnung (in Staatsexamensstudiengängen nur über die Studienordnung) oder über Forschungsvorhaben und Berufungsvorschläge entschieden. Zudem wählt der Fachbereichsrat das Dekanat.
Das Dekanat wiederum führt u. a. die Beschlüsse des Fachbereichsrates aus, schließt Zielvereinbarungen mit dem Präsidium, entscheidet über Personal- & Sachmittel und ist für die Studien- & Prüfungsorganisation verantwortlich.