Konzeption Ausbildung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Die am Fachbereich Psychologie angegliederte postgraduale Ausbildung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie ist entsprechend des Psychotherapeutengesetzes staatlich anerkannt. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Staatsprüfung kann die Approbation und damit der Zugang zur kassenärztlichen Versorgung erlangt werden. Die Ausbildung erstreckt sich in Vollzeit über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und kann jährlich im Oktober begonnen werden. Die Ausbildungsinhalte und der Ausbildungsablauf orientieren sich an der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV).
Theorie
- Theoretische Ausbildung
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- Insgesamt mindestens 600 Stunden Theorie zur Vermittlung psychotherapeutischer Grundkenntnisse sowie verhaltenstherapeutischer Spezialkenntnisse.
- Einführungstage zum Kennenlernen der anderen Ausbildungsteilnehmer/innen mit praxisorientierten Kursen zu basalen verhaltenstherapeutischen Methoden.
- Praxisnahe Auseinandersetzung mit den theoretischen Inhalten durch Fallbeispiele, Rollenspiele, Kleingruppenarbeit und Videobeispiele.
- Dozent*innen mit Lehr-, Forschungs- und Praxiserfahrungen.
- Qualitätssicherung durch stetige Evaluation der Theorieveranstaltungen.
- Kurstage zumeist freitags und/oder samstags. Kurse können 5, 10, 15 oder 20 Unterrichtseinheiten umfassen, wobei eine Unterrichtseinheit 45 Minuten entspricht.
- Die Theoriekurse finden im Laufe des gesamten Jahres statt, es gibt keine vorlesungsfreie Zeit und keine Schulferien.
- Die Theoriekurse sind Teil des verpflichtenden Curriculums im Rahmen der Theoretischen Ausbildung.
Praktische Tätigkeit
- Praktische Tätigkeit
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- Besteht aus der Praktischen Tätigkeit I (PT1) und der Praktischen Tätigkeit II (PT2) und wird in den mit der postgradualen Ausbildung kooperierenden Einrichtungen (Verlinkung) abgeleistet.
- PT1: Mindestens ein Jahr mit 1200 Stunden in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik, die über die Weiterbildungsermächtigung Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie verfügt.
- PT2: Mindestens ein halbes Jahr mit 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung, die der psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen dient, in der Praxis eines Arztes mit der ärztlichen Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychotherapie oder eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten in einer Versorgungseinrichtung für Psychotherapie für Kinder und Jugendliche.
Praktische Ausbildung
- Praktische Ausbildung
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- Mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens sechs Patient*innenbehandlungen sowie mindestens 150 Stunden Supervision, davon 50 Einzelsupervision.
- Die Behandlungen werden ausschließlich in unserer Verhaltenstherapeutischen Ambulanz für Kinder und Jugendliche durchgeführt.
- Supervision abzuleisten bei mindestens drei verschiedenen Supervisor*innen.
- Eingehende Kenntnisse und Erfahrungen zu psychischen Auffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter, bei denen Psychotherapie indiziert ist.
- Mit der Praktischen Ausbildung kann nach erfolgreicher Zwischenprüfung begonnen werden.
- Es ist ein polizeiliches erweitertes Führungszeugnis sowie ein Nachweis über bestehenden Masernimpfschutz erforderlich.
Selbsterfahrung
- Selbsterfahrung
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- Mindestens 120 Gruppenstunden verhaltenstherapeutisch orientierte Selbsterfahrung. In der Regel besteht die Selbsterfahrung aus 4 Blöcken á 30 Stunden, welche innerhalb der ersten beiden Ausbildungsjahre terminiert sind.
- Die Gruppen setzen sich aus den Ausbildungskohorten zusammen und bleiben über die gesamte Zeit der Ausbildung konstant.
- Reflektieren und Modifizieren persönlicher Voraussetzungen für die therapeutische Rolle unter Einbezug der eigenen Lebensgeschichte sowie des eigenen Erlebens und Handelns.
Zusatzqualifikationen
- Zusatzqualifikation Gruppentherapie
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Im Rahmen der postgradualen Ausbildung kann die Zusatzqualifikation Gruppentherapie erreicht werden. Dafür müssen folgende Leistungen erbracht werden.
- 120 Behandlungsstunden Gruppentherapie (oder 60 Doppelstunden)
- 40 Stunden Supervision der Gruppenbehandlungen
- 80 Stunden Selbsterfahrung in der Gruppe (wird im Rahmen der postgradualen Ausbildung ohnehin erbracht und kann auch für die Zusatzqualifikation Gruppe angerechnet werden)
- 48 Stunden Theorie (davon können 20 Stunden auch in die reguläre postgraduale Ausbildung eingebracht werden)
Prüfungen
- Prüfungen
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- Zwischenprüfung mit Fallbericht vor Beginn der praktischen Ausbildung.
- Abschlussprüfung als Staatsexamen umfasst einen mündlichen und einen schriftlichen Teil.
- Der schriftliche Teil wird vom hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPuG) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) organisiert. Dabei handelt es sich um eine bundesweit zeitgleich durchgeführte Prüfung, welche Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren im Multiple-Choice-Format abprüft.
- Der mündliche Teil: besteht aus einer 30-minütigen Einzelprüfung und einer 120-minütigen Gruppenprüfung und es werden überwiegend die verhaltenstherapeutischen Spezialkenntnisse überprüft.