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Weiterbildungsteil Klinische Tätigkeit

Wir sind als Weiterbildungsstätte Klinische Neuropsychologie für den Weiterbildungsteil Klinische Tätigkeit von der PTK Hessen anerkannt. In unserer Ambulanz für Neuropsychologische Psychotherapie können damit klinische Inhalte gemäß der gültigen Weiterbildungsordnung absolviert werden, um die Zusatzqualifikation Klinische Neuropsychologie zu erwerben.

Die WBO sieht 2 Jahre klinisch neuropsychologische Tätigkeit in Vollzeit bzw. entsprechend länger in Teilzeit in einer anerkannten Weiterbildungsstätte vor. Davon muss min. 1 Jahr in einer stationären Einrichtung und darf max. 1 Jahr in einer ambulanten Einrichtung erbracht werden. In unserer Ambulanz für neuropsychologische Psychotherapie können Sie daher im Rahmen der Weiterbildung absolvieren: 1 Jahr ambulante klinische Tätigkeit in Vollzeit bzw. entsprechend länger in Teilzeit.

Rahmenbedingungen

  • Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen eines tariflichen Weiterbildungsvertrags. Der zeitliche Umfang kann individuell festgelegt werden, muss aber min. 25% betragen.
  • Ausbildungskandidat*innen vor Abschluss der Approbation können die Tätigkeit nach erfolgreicher Zwischenprüfung beginnen.
  • Die ambulanten Behandlungen erfolgen unter regelmäßiger Supervision an der Weiterbildungsstätte.
  • Es besteht die Möglichkeit, neuropsychologische Gutachten zu erstellen.
  • Begleitend stehen interne theoretische Weiterbildungsangebote zur Verfügung, die im Umfang von max. 200 Stunden für die Weiterbildung angerechnet werden können.
Vor Abschluss der Ausbildung, d.h. der Approbation, gelten folgende Einschränkungen:
  • Es können max. 6 Monate ambulante Tätigkeit (Vollzeit bzw. entsprechend länger in Teilzeit) auf die Weiterbildung angerechnet werden.
  • Es können max. 25 Stunden neuropsychologische Supervision auf die Weiterbildung angerechnet werden.
  • Die Erstellung der 5 geforderten Kasuistiken kann noch nicht begonnen werden.