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Orientierungspraktikum vor dem Studium

Informationen rund um das Orientierungspraktikum Psychologie, das schon vor Studiumsbeginn geleistet werden kann.

Sie können seit dem WS20/21 in Gießenden polyvalenten Bachelor Psychologie studieren, der Sie (auch) auf den Master mit klinischem Schwerpunkt vorbereiten kann. Näheres siehe hier.

 

Einen Teil des im Studium verlangten Praktikums können Sie u. U. schon vor dem Studium ableisten.

 

Dies empfiehlt sich so oder so, wenn Sie sich für Psychotherapie interessieren. Sie können es ähnlich wie das im Medizinstudium übliche Pflegepraktikum ansehen, nur das die Einrichtung in der Sie tätig sein sollen, (auch) psychische Gesundheit umfassen sollte (die alleinige Praktikumstätigkeit in einem Allgemeinkrankenhaus ist nicht zwangsläufig anerkennbar)

 

Das sog. Orientierungspraktikum (OPrak) umfasst 150 Stunden und muss nach Approbationsordnung folgende Voraussetzungen erfüllen:

(1) Das Orientierungspraktikum dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung. Den studierenden Personen sind erste Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Patientenversorgung zu gewähren. Darüber hinaus sind ihnen die grundlegenden Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie strukturelle Maßnahmen zur Patientensicherheit zu zeigen.
(3) Das Orientierungspraktikum findet in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder in anderen Einrichtungen statt, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden und in denen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind.
(PsychThApprO § 14)

Die 150 Stunden können Vollzeit (etwa 4 Wochen) oder in Teilzeit über längere Zeit gestreckt geleistet werden. Im Studium können Sie dann auf Antrag (siehe FAQ Bachelor) diesen Anteil des Praktikums anerkennen lassen, wenn Sie sich entschließen, die Variante B mit klinischer Ausrichtung des Praktikums zu wählen.
Anerkennung
Sie können die 2. Seite dieses Bescheids verwenden, um sich von der Praktikumseinrichtung Ihre Tätigkeit bescheinigen zu lassen, das vereinfacht die Anerkennung enorm. Der Bescheid wird von allen hessischen Universitäten anerkannt.
Auswahl einer Einrichtung
Geegignet sind z.B. Psychiatrien, psychosomatische oder Fachkliniken, psychotherapeutische Praxen oder Beratungsstellen in denen mindestens eine approbierte Psychologin/ ein approbierter Psychologe arbeitet. D.h. Einrichtungen in denen ausschließlich Psychiater (egal ob mit oder ohne psychotherapeutische Zusatzausbildung) sind NICHT anerkennbar. Gerne können Sie uns zur Sicherheit kontaktieren.