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Beruf Psychotherapie: Alter und neuer Weg

Die Ausbildung (Psychotherapie-Karriere nach altem PsychThG)

Der bisherige, "alte" Weg, zum Beruf des psychologischen Psychotherapeuten oder der psychologischen Psychotherapeutin bestand aus dem Studium (Bachleor + Master Psychologie), einer anschließenden Ausbildung und der daran anschließenden Approbationsprüfung. Anschließend konnte man sich z.B. in einer Praxis niederlassen und war qualifiziert mit den Kassen abzurechnen.

 

Möglich waren hier die Fachgebiete Verhaltenstherapie, TP/Analyse jeweils in den Altersbereiche Kinder und Jugendliche oder Erwachsene.

Im Anschluss waren weitere Fortbildungen möglich z.B. zum speziellen Schmerzpsychotherapeut oder zur klinischen Neuropsychologin (GNP).

 

 

Für alle, die ihr einschlägiges Bachelorpsychologiestudium vor dem 1. September 2020 begonnen haben, gilt, dass sie eine Approbationsausbildung nach bisherigen System innerhalb einer zwölfjährigen Übergangsphase regulär noch beginnen können und sie bis zum 1. September 2032 bzw. in Härtefällen bis zum 1. September 2035 beenden dürfen. Die so erworbenen Abschlüsse sind gleichwertig zu denen des neuen Ausbildungssystems.

 

Ob es möglich ist, nach Absolvierung des neuen klinischen Masters in die alte Form der Ausbildung zu wechseln (also keine Approbationsprüfung im Anschluss an das Studium zu absolvieren wird derzeit diskutiert und hängt sicherlich von den vorhandenen Weiterbildungsplätzen nach neuem System ab.

 

 

Eine Übersicht aller anerkannter Institute finden Sie finden Sie auf der Seite der Landesregierung Hessen.

 

 

 

Die Weiterbildung (Psychotherapiekarriere nach "neuem" PsychThG")

Das Gesetz sieht vor, dass die Approbationsprüfung direkt an das Studium angeschlossen wird, damit sich dann eine Fachpsychotherapeutenweiterbildung analog zum ärztlichen/medizinischen Weiterbildungssystem anschließen kann, die berufsbegleitend ausgeführt wird. Hierfür sind in Einrichtungen entsprechende Weiterbildungsstellen analog zu AssistenzärztInnenstellen zu schaffen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat hierzu eine Musterweiterbildungsordnung (MWBO) verabschiedet, inzwischen existiert auch ein entsprechendes hessisches Pendant entsprechend des förderalen Systems in Bildungsangelegenheiten. Die Musterweiterbildungsordnung der BPtK finden Sie hier. Die Musterweiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Hessen finden Sie hier.

 

Wie genau die neue Weiterbildung organisiert ist, wird gerade geklärt. Sie finden neue Informationen auf dieser Seite, sobald wir sie erhalten.

 

 

Wichtige Neuerungen im Rahmen der neuen Weiterbildung: Gebiete, Verfahren, Bereiche...

 

Künftig wählen Sie in der Fachweiterbildung ein Gebiet (Kinder- und Jugendliche, Erwachsene oder Neuropsychologische Psychotherapie) in dem Sie sich qualifizieren. Für die Gebiete KJP und Erwachsene müssen Sie sich zusätzlich auf ein Schwerpunktverfahren festlegen:

"Fachpsychotherapeut für K&J mit Schwerpunkt TP" oder "Fachpsychotherapeutin für Erwachsene mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie". Im Gebiet neuropsychologische Psychotherapie findet eine Verfahrens- und Altersgruppenübergreifende Qualifizierung statt.

Im Anschluss an die Fachpsychotherapeutenqualifizierung können weitere Bereiche als Zusatzbezeichnung erworben werden, z.B. die spezielle Schmerzpsychotherapie oder ein anderes Verfahren (z.B. TP-Zusatz bei Fachpsychotherapeutin mit Schwerpunkt VT).

 

Gießen bietet voraussichtlich für alle Weiterbildungsgebiete entsprechende Institute an, auch für die neuropsychologische Weiterbildung und die Bereiche spezielle Schmerzpsychotherapie!

 

Eine kleine Auswahl über Ausbildungsstätten hier in Gießen, die voraussichtlich auch die Weiterbildung anbieten werden: