Hinweise zum Anfertigen schriftlicher Arbeiten
Formalia
Am Institut für Germanistik sind für die Gestaltung schriftlicher Hausarbeiten nur allgemeine Rahmenvorgaben festgelegt (s. Studienhandbuch). Für genauere Informationen erkundigen Sie sich bei den jeweiligen DozentInnen der Veranstaltung. Teilweise finden Sie Informationen auf den Homepages der DozentInnen.
Dr. phil. Melanie Brinkschulte
Hinweise und Hilfestellungen für das Verfassen von schriftlichen Arbeiten finden Sie u.a. in folgenden Werken
- Sittig, Claudius, Arbeitstechniken Germanistik, Stuttgart 2008, UB
- Kühtz, Stefan, Wissenschaftlich formulieren. Tipps und Textbausteine für Studium und Schule. Paderborn 2011, UB
- Moenninghoff, Burckhard, und Meyer-Krentler, Eckhardt, Arbeitstechniken Literaturwissenschaft, Paderborn 142010, UB
- Kruse, Otto, Keine Angst vor dem leeren Blatt. Ohne Schreibblockaden durchs Studium, Frankfurt/M. 122007, UB
- Otto Kruse: „Die erste wissenschaftliche Hausarbeit“ auf medienculture-online.de, pdf
- Prof. em. Gerd Fritz: "Texte schreiben im Studium"
Abgabe
Alle Hausarbeiten im Institut für Germanistik müssen auch in digitaler Form (zur Archivierung und einer Plagiatsüberprüfung im Verdachtsfall) abgegeben werden.
Eigenständigkeitserklärung
Jede von Ihnen verfasste Hausarbeit sowie auch etwaige Examensarbeiten müssen eine Eigenständigkeitserklärung enthalten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Verwenden fremder, nicht bezeichneter Texte oder Textpassagen etwa aus dem Internet kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerwiegender Betrugsversuch ist, der bis zum Ausschluss aus Ihrem Studiengang führen kann. Bei Problemen mit dem Abfassen Ihrer Arbeit sprechen sie bitte Ihre jeweiligen DozentInnen an.
Die Eigenständigkeitserklärung kann hier heruntergeladen werden.
Vertiefende Literatur zum Thema „Zitat“ und „Plagiat“
- Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Die Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der Fassung vom 29. Mai 2002, pdf
- Eco, Umberto, „Zitat, sinngemäße Wiedergabe, Plagiat“, in: ders., Wie man eine wissenschaftliche Abschlußarbeit schreibt. Doktor-, Diplom- und Magisterarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften, Heidelberg 41991, S. 206-210, UB
Pressemitteilung der Allianz der deutschen Forschungsorganisationen:
In wissenschaftlicher Perspektive mit Fallbeispielen:
- Jacob, Joachim, und Mayer, Mathias (Hrsg.), Im Namen des anderen. Die Ethik des Zitierens, München 2010, UB
- Reulecke, Anne-Kathrin (Hrsg.), Fälschungen. Autorschaft und Beweis in Wissenschaften und Künsten. Frankfurt/M. 2006, UB
- Theisohn, Philipp, Plagiat. Eine unoriginelle Literaturgeschichte, Stuttgart 2009, UB
Täuschungsversuch
Grundsätzlich sind Täuschungsversuche in §30 Absatz 4 der Allgemeine Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge geregelt (http://www.uni-giessen.de/cms/mug):
Versucht der Prüfling das Ergebnis seiner Prüfungsleistungen durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die Prüfung als mit "Nicht Bestanden" (0 Prozent, Note 5,0 bzw. 0 Punkte) bewertet. Handelt es sich um den ersten Prüfungsversuch in einer modulabschließenden Prüfung, steht dem Prüfling nur noch die Wiederholungsprüfung offen. Handelt es sich um den ersten Prüfungsversuch innerhalb einer der modulbegleitenden Prüfungen eines Moduls, gelten die modulbegleitenden Prüfungen im betreffenden Modul insgesamt als nicht bestanden und dem Prüfling steht auch hier nur noch die Wiederholungsprüfung offen. Ein Prüfling, der sich einer Störung des Prüfungsablaufes schuldig gemacht hat, kann von den jeweiligen Prüfern oder Aufsichtsführenden von der Fortsetzung der Prüfungsleistungen ausgeschlossen werden. Ist dem Prüfling in dem Studiengang bereits bei einer vorherigen Prüfung eine Täuschung nachgewiesen worden, gilt bei erneuter Täuschung die Prüfung als endgültig nicht bestanden.
Die Universität hat ihre Position zum Plagiat zudem in einer anschaulichen Broschüre gut zusammengefasst.