Zulassungsbedingungen
Zum Studium kann nur zugelassen werden, wer besondere Kenntnisse und Fähigkeiten nachweist, die einen erfolgreichen Abschluss des Studiums im Bachelor-Studiengang „Angewandte Theaterwissenschaft“ auch in künstlerischer Hinsicht möglich erscheinen lassen. Die erforderliche künstlerische Befähigung wird im Rahmen einer Eignungsprüfung festgestellt. Die Zulassung zum Studium erfolgt jeweils zum Wintersemester eines Studienjahres.
Die Eignungsprüfung für den Bachelor Angewandte Theaterwissenschaft besteht aus drei Stufen: 1) der Einreichung einer Mappe mit zwei bis drei künstlerischen Arbeiten oder Entwürfen, 2) einer Klausur und 3) einem Prüfungsgespräch.
Die Eignungsprüfungen für den Master Angewandte Theaterwissenschaft und den Master Choreographie und Performance bestehen jeweils nur aus zwei Stufen, 1) der Einreichung einer Mappe mit zwei bis drei künstlerischen Arbeiten und 2) einem Prüfungsgespräch, das für den Master Choreographie und Performance auch die Präsentation einer künstlerischen Arbeit umfasst. Die aktuellen Fristen und Termine der Eignungsprüfungen werden jährlich auf der Homepage unter Aktuelles und unter Termine veröffentlicht.
Jährlich werden bis zu 28 Studierende für den Bachelor Angewandte Theaterwissenschaft, bis zu 25 Studierende für den Master Angewandte Theaterwissenschaft und bis zu 10 Studierende für den Master Choreographie und Performance aufgenommen. Die begrenzte Anzahl hoch motivierter Studierenden ermöglicht die individuelle Betreuung vor allem ihrer künstlerischen Projekte, aber auch ihrer wissenschaftlichen Untersuchungen. Insbesondere in den künstlerischen Szenischen Projekten und den Praktischen Kursen wird oft in Kleingruppen gearbeitet und gemeinsam nach neuen Formen des Lernens, Lehrens und Forschens gesucht.
Details zu den Eignungsprüfungen finden Sie hier: