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Richtlinien Staatsexamen

gültig ab Examen Herbst 2016

Latein und Griechisch


1. Schriftlich

  

Klausur

für Kandidaten, die die Option ‚Prosa‘ gewählt haben:

Prosatext von ca. 270 Wörtern aus

a. Cicero, Caesar, Sallust, Livius, Seneca phil., Tacitus, Plinius minor, Sueton

b. Herodot, Lysias, Platon, Xenophon, Isokrates, Chariton, Lukian, Dion v. Prusa

 

oder

           

für Kandidaten, die die Option ‚Dichtung‘ gewählt haben:

poetischer Text von ca. 40 Versen aus

a. Terenz, Catull, Vergil, Properz, Ovid, Seneca trag., Martial, Claudian

b. Homer, Anacreontea, Archilochos, Sophokles, Euripides, Aristophanes, Menander, Anthologia Graeca

 

jeweils mit Herkunftsbestimmung anhand sprachlicher-stilistischer-inhaltlicher und ggf. metrischer Analyse, Kommentierung, Einordnung in den literatur-, kultur- und mentalitätengeschichtlichen Kontext; Erläuterung von gattungs- und autorenspezifischen Merkmalen und dergl.

 

2. Mündlich:


a. unbekannter Text von ca. 80 Wörtern aus dem o. g. Prosa- bzw. Poesiecorpus je nach gewähltem   Schwerpunkt für den bekannten Text

Vorbereitungszeit: 30 Minuten

 

b. bekannter Text aus dem mit dem Prüfer vereinbarten Pensum

 

N. B.:

Die Autorenangaben verstehen sich nicht als Pensum. Es handelt sich lediglich um eine Konzession an die Kandidaten, die die Prioritätensetzung für die individuelle Lektüre im Laufe des gesamten (!) Studiums und die akute Examensvorbereitung (Auffrischung literaturgeschichtlicher Kenntnisse und dergl.) erleichtern soll.  Die Liste ist dementsprechend nicht so zu verstehen, dass die Beschäftigung mit anderen Epochen, Autoren, Gattungen deswegen obsolet sei.