Anerkennung von Sprachkenntnissen
Sollten Sie bereits in der Schule o.ä. das Fach Latein gehabt haben, aber nicht das Latinum abgelegt haben, können Ihre Kenntnisse unter Umständen anerkannt werden. Bitte kommen Sie zur Sprechstunde, um Ihren Fall prüfen zu lassen. Dabei müssen sämtliche Zeugnisse (im Original) vorgelegt werden, in denen Latein verzeichnet ist.
Zertifikate außeruniversitärer Einrichtungen, wie beispielsweise der Academia Linguae, werden in der Regel nicht anerkannt.