Studieninteressenten
Bachelor
- Studieninteressenten Bachelor
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Allgemeines
Es freut uns, dass Sie sich für einen Studiengang an unserem Institut interessieren! Wenn Sie Fragen haben oder nähere Informationen suchen, so können Sie sich zum einen an das Büro für Studienberatung der JLU wenden, hier erhalten Sie Informationen und Broschüren zu allen Studiengängen an unserer Universität. Zum anderen gibt es - für weiterführende Fragen - die speziellen Beratungsstellen der jeweiligen Studiengänge. Beide Adressen finden Sie unter der Rubrik Studienfachberatung.
Darüber hinaus bietet die Universität Gießen für Studieninteressierte eine Reihe von verschiedenen Möglichkeiten sich über ein Studium zu informieren. Derzeitige Angebote finden Sie hier.
Bachelor Musikwissenschaft und Bachelor Musikpädagogik
Die für das Studium der BA-Studiengänge Musikwissenschaft und Musikpädagogik erforderliche Befähigung wird in Rahmen einer Eignungsprüfung festgestellt. Bei der Eignungsprüfung werden Merkmale wie das Vermögen des musikalischen Verstehens, die Fertigkeit, grundlegende musikalische Ereignisse zu beschreiben, die Fähigkeit zum differenzierten Hören sowie fachspezifische Grundkenntnisse und Erfahrungen in unterschiedlichen Musikbereichen berücksichtigt.
Das Bewerbungsverfahren gestaltet sich wie folgt:
Die Bewerber/innen müssen sich beim Studierensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Eignungsprüfung anmelden (Studienservice, Goethestraße 58, 35390 Gießen); diese Anmeldung muss für das jeweilige Wintersemester bis zum 15. Mai erfolgen.
Außerdem muss bis zum 30. Mai unaufgefordert direkt beim Institut für Musikwissenschaft und Musikpädagogik (Karl-Glöckner-Str. 21 D, 35394 Gießen) eine Mappe eingereicht werden (s. u.). Die Sichtung der Mappe bildet den ersten Abschnitt der Eignungsprüfung. Zum zweiten und dritten Abschnitt - Klausur und Fachgespräch - lädt ggf. die / der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ein. (Näheres regelt die Spezielle Ordnung.)
Sollten Sie die Bewerbungsfrist versäumt haben, so bitten wir Sie sich umgehend mit einem unserer Sekretariate in Verbindung zu setzen:
Petra Dietz 0641/99-25100
Katrin Schmidt 0641/99-25111Das Antragsformular für die Musikeignungsprüfung der Bachelorstudiengänge finden Sie [hier]
Die Feststellung der Eignung verläuft in drei Abschnitten:
1. Abschnitt: Mappe
Bis zum 30. Mai ist eine Mappe einzureichen. Diese senden Sie bitte direkt und unaufgefordert an das Musikinstitut (Karl-Glöckner-Str. 21 D, 35394 Gießen).
Die Mappe muss folgende Unterlagen enthalten:
- eine Kurzvita,
- zwei selbst verfasste Texte, nämlich
- a) einen Essay unter der Überschrift: „Schildern Sie aus Ihrer Sicht Inhalte und Erkenntnisinteressen des Faches Musikwissenschaft / Musikpädagogik und nehmen Sie dazu Stellung“ sowie
- b) einen Kommentar zu einem selbst gewählten musikbezogenen Quellentext (Quellentext bitte beilegen!),
- eine Erklärung mit folgendem Wortlaut: "Ich versichere, dass ich die in der Mappe vorgelegten Arbeiten selbst erstellt habe", und
- gegebenenfalls Gutachten und Belege zum musikbezogenen Werdegang (z. B. Bescheinigung des Instrumentallehrers / der Musikschule über Unterrichtsdauer und erreichtes Niveau, Zeugnisse über den Gewinn von Wettbewerben; vorherige, möglicherweise nicht abgeschlossene musikbezogene Studiengänge; Praktika in musikbezogenen (Aus-)Bildungsbereichen; Aktivitäten in musikbezogenen Verbänden, Vereinen, Gruppierungen etc.).
Darüber hinaus dürfen der Mappe ggf. ergänzende, der Eignungsprüfung dienliche Unterlagen beigefügt werden wie selbsterstellte Publikationen (z. B. Konzertkritiken, Zeitschriftenbeiträge, Websites etc.) oder eigene Kompositionen und Bearbeitungen bzw. CDs mit Aufnahmen eigener Interpretationen sowie der eigenen Band (nur bei maßgeblicher Beteiligung am Songwriting; keine reinen Coverbands) mit einem schriftlichen Kommentar; bitte keine Presseinfo.
Hinweis: Voraussichtlich kann ab dem nächsten Semester (WiSe 2019) von der Klausur abgesehen werden, sofern bereits die Mappe den Prüfungsausschuss überzeugt.
2. Abschnitt: Klausur
In der Klausur soll die Bewerber/innen zeigen, dass sie/er sich zu einem kurzen, vom Tonträger vorgespielten Musikstück schriftlich äußern kann. Dabei geht es nicht um musikhistorische Kenntnisse, sondern um die Fähigkeit, spontan unbekannte Musik einzuordnen und auf begründete Weise zu charakterisieren. Es handelt sich dabei nicht um eine Gehörbildungs- oder Analyseklausur!3. Abschnitt: Fachgespräch
In einem lockeren Fachgespräch demonstrieren die Bewerber/innen ihre Vorerfahrungen und Vorkenntnisse mit Musik und ihren Kontexten.
Die Eignungsprüfung kann einmal wiederholt werden. Die Eignungsprüfung muss wiederholt werden, wenn das Studium länger als drei Jahre nach Feststellung der erforderlichen Befähigung nicht begonnen worden ist.
In der Rubrik Formulare finden Sie nähere Informationen sowie die Ordnung der Eignungsprüfung als Anlage 4 der Speziellen Ordnung für die Bachelor-Studiengänge Musikwissenschaft und Musikpädagogik.
Master
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Es freut uns, dass Sie sich für einen Studiengang an unserem Institut interessieren! Wenn Sie Fragen haben oder nähere Informationen suchen, so können Sie sich zum einen an das Büro für Studienberatung der JLU wenden, hier erhalten Sie Informationen und Broschüren zu allen Studiengängen an unserer Universität. Zum anderen gibt es - für weiterführende Fragen - die speziellen Beratungsstellen der jeweiligen Studiengänge. Beide Adressen finden Sie unter der Rubrik Studienfachberatung.
Darüber hinaus bietet die Universität Gießen für Studieninteressierte eine Reihe von verschiedenen Möglichkeiten sich über ein Studium zu informieren. Derzeitige Angebote finden Sie hier.
Master "Angewandte Musikwissenschaft"
Das Bewerbungsverfahren gestaltet sich wie folgt:
Die Eignungsprüfung für den Master-Studiengang Angewandte Musikwissenschaft wird in zwei Abschnitten abgelegt. Im ersten Abschnitt der Prüfung reicht die Bewerberin / der Bewerber eine Mappe ein. Den zweiten Abschnitt der Prüfung bildet ein Fachgespräch.
Die Bewerberin / der Bewerber muss sich bei der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Eignungsprüfung melden (Studienservice, Goethestraße 58, 35390 Gießen); die Anmeldung muss für das jeweilige Sommersemester bis zum 15. November und für das jeweilige Wintersemester bis zum 15. Mai erfolgen. Die / der Vorsitzende des Prüfungsausschusses lädt alle Bewerber/innen, die die übrigen Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium nachgewiesen haben, zur Teilnahme an der Eignungsprüfung ein und teilt ihnen die Prüfungsbedingungen mit. Zugleich fordert sie / er die Bewerber/innen auf, bis zum 30. November / 30. Mai folgende Unterlagen einzureichen (nach Aufforderung!):
Sollten Sie die Bewerbungsfristen versäumt haben, so bitten wir Sie sich umgehend telefonisch mit einem unserer Sekretariate in Verbindung zu setzen:
Petra Dietz 0641/99-25100
Katrin Schmidt 0641/99-251111. eine Kurzvita plus (vorläufige) Abschlusszeugnisse.
2. eine Mappe, die
a) einen selbst verfassten Text zu den Studieninteressen enthalten muss;
b) eine exemplarische Hausarbeit zu einem selbst gewählten Thema in deutscher Sprache, die bspw. im Studium erstellt wurde.
3. eine Erklärung mit folgendem Wortlaut: "Ich versichere, dass ich die in der Mappe vorgelegten
Arbeiten selbst erstellt habe."
4. gegebenenfalls weitere Belege zur bisherigen musikwissenschaftlichen Erfahrung.
Zunächst sind die eingereichten Unterlagen zu bewerten (erster Abschnitt der Eignungsprüfung). Zum zweiten Abschnitt der Eignungsprüfung wird eingeladen, wer als "bestanden" beurteilte Leistungen erbracht hat. Kann eine Bewerberin / ein Bewerber danach nicht zum zweiten Abschnitt der Eignungsprüfung eingeladen werden, teilt der / die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ihr / ihm dies mit.
Den zweiten Abschnitt der Eignungsprüfung bildet ein Fachgespräch,in dem die Bewerberin / der
Bewerber ihre / seine musikwissenschaftlichen Erfahrungen und Kenntnisse demonstriert. Das
Fachgespräch dient dem Zweck, in fachlicher Hinsicht zusätzliche Aufschlüsse über die Eignung der Bewerberin / des Bewerbers zu erhalten. Es kann als Einzelprüfung oder als Gruppenprüfung durchgeführt werden. Als Einzelprüfung dauert es in der Regel eine halbe Stunde; bei Gruppenprüfungen sind die Größe der Gruppe und die Dauer der Prüfung so zu bemessen, dass die individuelle Beurteilung der Befähigung jeder Bewerberin / jedes Bewerbers gesichert ist. Zum Fachgespräch wird die Bewerberin / der Bewerber eingeladen, wenn die Mappe als "bestanden" beurteilt worden ist.
Diese Informationen finden Sie auch [hier]
Das Antragsformular für die Musikeignungsprüfung der Masterstudiengänge finden Sie [hier]
Lehramt
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Lehramtsstudiengänge
Die Broschüre "Beratung und Information in den Lehramtsstudiengängen" beinhaltet allgemeine Informationen und Kontakte zu den entsprechenden Beratungsstellen für Interessenten der Lehramtsstudiengänge.
Die für die Lehramtsstudiengänge Musik erforderliche Befähigung wird im Rahmen einer Aufnahmeprüfung festgestellt.
Die nächsten Termine für die Aufnahmeprüfungen der Lehramtsstudiengänge finden Sie [hier]
Der Anmeldeschluss für die Prüfung im Juni ist am 15. Mai und für die Prüfung im Dezember ist am 15. November.Eine Probeklausur "Allgemeine Musiklehre" finden Sie [hier].
Die Anforderungen für die Gehörbildungsprüfung finden Sie [hier].Bewerberinnen und Bewerber haben die Möglichkeit, vor der Prüfung mit den zuständigen Instrumental- bzw. Gesangslehrerinnen und -lehrern und den Veranstaltungsleiterinnen und -leitern der Kurse Gehörbildung und Allgemeine Musiklehre Kontakt aufzunehmen, um sich beraten zu lassen. Die Kontaktdaten finden Sie in der Rubrik Lehrende bzw. über das Sekretariat.
In der Rubrik Formulare finden Sie nähere Informationen zu den Anforderungen sowie die Ordnung der Musikeignungsprüfung. Sie können sich dort auch das Formular herunterladen, mit dem Sie sich zur Prüfung anmelden.