Mitglieder Prüfungsausschuss am Institut
Für Bachelor- und Masterstudiengänge
Erstprüfer können bei Bachelor- und Masterstudiengängen nur Professoren (inkl. Vertretungsprofessoren) und promovierte Mitarbeiter sein.
Beisitzer (und ausnahmsweise auch Zweitprüfer) auch alle anderen wissenschaftlichen Mitarbeiter.