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Mitglieder Prüfungsausschuss am Institut

Für Bachelor- und Masterstudiengänge

 

Erstprüfer können bei Bachelor- und Masterstudiengängen nur Professoren (inkl. Vertretungsprofessoren) und promovierte Mitarbeiter sein.

Beisitzer (und ausnahmsweise auch Zweitprüfer) auch alle anderen wissenschaftlichen Mitarbeiter.