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Prüfungsberechtigte

Grundsätzlich sind die >Professor:innen und die in der Lehre tätigen >wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen des Instituts für Politikwissenschaft berechtigt zur Abnahme von Prüfungen und zur Betreuung von Abschlussarbeit (>Bachelorarbeit, >Masterarbeit, >Wissenschaftliche Hausarbeit im Lehramt). Im Zweifelsfall fragen Sie bitte die fragliche Person direkt an.


Für Prüfungen im Rahmen des >1. Staatsexamens in den Lehramtsstudiengängen finden Sie Listen der Prüfungsberechtigten auf den Profilseiten der jeweiligen Studiengänge:

Achtung:
Die mündliche Prüfung besteht aus einen fachwissenschaftlichen und einem fachdidaktischen Teil. Für beide Teile müssen Sie sich rechtzeitig um eine:n Prüfer:in in der Fachwissenschaft und in der Fachdidaktik bemühen. Die schriftlichen Prüfungen können entweder in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik abgelegt werden. Schriftliche Prüfungen werden in der Regel nur dann in der Fachdidaktik absolviert, wenn Sie bislang in keinem ihrer Fächer einen schriftlichen didaktischen Prüfungsteil absolviert haben.

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