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Prüfungen

Der Lernerfolg in den Studiengängen am Institut für Politikwissenschaft wird regelmäßig überprüft. In jedem >Modul werden studienbegleitend Prüfungsleistungen in unterschiedlicher Form verlangt, z. B. als Klausur, Referat oder Praktikumsbericht. Dabei können Prüfungen entweder modulbegleitend oder modulabschließend durchgeführt werden: Im ersten Fall findet je eine Prüfung zu den einzelnen Modulbestandteilen wie >Vorlesung oder >Seminar statt. Im anderen Fall wird der Stoff des gesamten Moduls in einer Prüfung behandelt (>Modulabschlussprüfung). Welche Prüfungen abgelegt werden müssen, ist in der jeweiligen >Modulbeschreibung aufgeführt.

Haben Sie alle Leistungen erfolgreich erbracht, ist die Prüfung im Modul bestanden. Die Note geht als Fachnote in das Abschlusszeugnis ein. Die traditionellen, umfangreichen Abschlussprüfungen wie in den Diplom- oder Magisterstudiengängen gibt es nicht mehr. Den Abschluss des Studiums bildet die >Thesis (auch Bachelor- oder Masterarbeit genannt) oder, in den >Lehramtsstudiengängen, eine dreimonatige >wissenschaftliche Hausarbeit zu einem selbstgewählten Thema aus Ihrem Studienfach.

Zu beachten ist, dass diese Prüfungen nur begrenzt wiederholbar sind, entweder als >Ausgleichsprüfungen für nicht bestandene Teilprüfungen oder als >Wiederholungsprüfung zum Stoff des gesamten Moduls. Sind alle Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft, wird dieses Modul als nicht erfolgreich abgeschlossen gewertet. Handelt es sich dabei um ein Pflichtmodul, bedeutet dies, dass das Studium in diesem Studiengang nicht fortgesetzt und abgeschlossen werden darf.

Siehe auch:

 

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