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Modulausgleichsprüfung

Die Modulausgleichsprüfung ist der 1. Wiederholungsversuch einer >modulbegleitenden Modulprüfung. Diese >Prüfung folgt auf eine nicht bestandene modulbegleitende Prüfung (mit weniger als 5 Punkten). Regelung zu Inhalt, Dauer und Umfang werden in den jeweiligen >Modulbeschreibungen einzeln festgesetzt. In manchen Modulen (z.B. Lehramt) wird das Ergebnis dieser Prüfung aus der Note der nicht bestandenen Modulprüfung und der Modulausgleichsprüfung berechnet und führt zu einem Bestehen oder nicht Bestehen (Bsp. aus den >Lehramtsstudiengängen: Note modulbegleitende Prüfung: 3 Punkte, Note Modulausgleichsprüfung: 7 Punkte; neue Gesamtnote: 7+3 = 10: 2 = 5 Punkte).

Details entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen >Studienordnung. Bei Fragen und Unsicherheiten wenden Sie sich bitte direkt an das für sie zuständige >Prüfungsamt und/ oder die >Studienkoordination.

 

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