Lehrauftrag und Lehrbeauftragte
Lehrbeauftragte sind Lehrpersonen (Dozent:innen) an Hochschulen und Universitäten, die einen so genannten Lehrauftrag erfüllen, ohne dabei ein Arbeitsverhältnis mit der Institution zu haben. Mittels solcher Lehraufträge sollen das Lehrangebot verbreitert und/oder Angebotslücken in der >Lehre geschlossen werden. Sie werden in der Regel nicht ausgeschrieben, sondern durch die Verantwortlichen (meist die >modulverantwortlichen >Professor:innen) eingeholt. Lehraufträge werden in aller Regel semesterweise vergeben. Lehrbeauftragte erhalten eine pauschale Vergütung pro tatsächlich gehaltener Lehrveranstaltungseinheit; Vor- und Nachbereitung, Korrektur von studentischen Arbeiten und Beratung der Studierenden werden dabei nicht berücksichtigt. Lehraufträge sind nicht sozialversicherungspflichtig; Lehrbeauftragte sind also nicht sozial abgesichert durch die Erfüllung ihres Lehrauftrages.
Eine Übersicht über gegenwärtig am Institut für Politikwissenschaft eingesetzte Lehrbeauftragte finden Sie hier.