Hochschulpakt (HSP)
Der Hochschulpakt (HSP) ist das größte gemeinsame Bund-Länder-Programm im Hochschulwesen nach Art. 91b Abs. 1 Grundgesetz. Für die Jahre 2007 bis 2020 und zur Ausfinanzierung bis zum Jahr 2023 haben der Bund 20,2 Mrd. Euro und die Länder ca. 18,3 Mrd. Euro zugesagt. Mit den Mitteln sollte vor allem zusätzliches Personal an den Hochschulen eingestellt werden. So wurden am IfP in der Vergangenheit einige, dem >Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) unterliegende Qualifizierungsstellen für >wissenschaftliche Mitarbeiter:innen geschaffen, die keiner Professur zugeordnet sind.
Neben den HSP wird ab dem Jahr 2021 der unbefristete >Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZVSL) treten.