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Sicherheit in den Werkstätten

Sicheres Arbeiten in den Werkstätten / Zuständigkeiten und Ansprechpartner:innen / Versicherungsschutz / Weitere Informationsmöglichkeiten zu Themen des Arbeitsschutzes

Werkstattleitungen


Durchgangsärzt:innen

Im Falle eines Unfalls sind nach Hinzuziehen des Ersthelfenden die Durchgangsärzt:innen der JLU aufzusuchen.

Liste der Durchgangsärzt:innen

 

Meldeverfahren bei Arbeitsunfällen

Beamt:innen, Tarifbeschäftigte und Hilfskräfte werden über das Personaldezernat der JLU zeitnah mit einer exakten Unfallschilderung auf der Unfallanzeige gemeldet.

Mehr dazu hier: https://www.uni-giessen.de/org/admin/dez/c/arbeitsumfeld/auum

 

Studierende der der Justus-Liebig-Universität Gießen müssen Unfälle zeitnah selbstständig dem Studentenwerk Gießen mit einer exakten Unfallschilderung auf der Unfallanzeige melden.

Mehr dazu hier: https://www.studentenwerk-giessen.de/geld/versicherungen.html


Versicherungsschutz (Unfallversicherung  & Haftpflichtversicherung)

Als Studierende sind Sie im Rahmen Ihres Studiums gesetzlich unfallversichert. Zusätzlich hat das Studentenwerk Gießen für alle Studierenden der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Technischen Hochschule Mittelhessen und der Hochschule Fulda eine private Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Studium entstehen, abgeschlossen.

Wichtig: Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer über die Abteilung Beratung & Service des Studentenwerks Gießen unverzüglich mitzuteilen.

Mehr dazu hier: https://www.studentenwerk-giessen.de/geld/versicherungen.html

 

Mutterschutz

Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) vom 23. Mai 2017 sieht eine Ausweitung des bestehenden Mutterschutzes auch auf Studierende vor. Hiervon ist auch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und die Arbeit in den Werkstätten betroffen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Für das Arbeiten in den Werkstätten gilt:

- die Betriebsordnung am Institut für Kunstpädagogik

- die Brandschutzordnung der JLU

- die Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 Grundsätze der Prävention

- die Gefahrstoffverordnung

- die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz