Sicherheit in den Werkstätten
Sicheres Arbeiten in den Werkstätten / Zuständigkeiten und Ansprechpartner:innen / Versicherungsschutz / Weitere Informationsmöglichkeiten zu Themen des Arbeitsschutzes
Werkstattleitungen
Die Werkstattleitungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Unterseiten der Werkstätten:
Druckgrafik und Druckwerkstätten
Allgemeine Sicherheitsunterweisung
Die Allgemeine Sicherheitsunterweisung ist ein Pflichtbestandteil der Veranstaltung „Einführung in das Fachstudium Kunst/Kunstpädagogik“, an der alle Studienanfänger:innen im Wintersemester teilnehmen. Die Unterweisung wird über die E-Learning-Plattform ILIAS zum Selbststudium angeboten. Wenn Sie als Teilnehmer:in an der Veranstaltung „Einführung in das Fachstudium“ in Stud.IP eingeschrieben sind, finden Sie dort die Schnittstelle zu ILIAS und dem zugeordneten Lernmodul. Sie müssen sich hierfür einmalig bei ILIAS anmelden.
Hier finden Sie ein Dokument, dass Ihnen die Nutzung der ILIAS-Schnittstelle ausführlich erklärt.
Auf der E-Learning-Plattform ILIAS finden Sie:
- PDF: Informationen zum organisatorischen Ablauf
- Video: Allgemeine Sicherheitsunterweisung (Dauer: 20 Min.)
- Test: Fragen zur Allgemeine Sicherheitsunterweisung (Bearbeitungszeit: max. 30 Min.)
Werkstattspezifische Sicherheitsunterweisung
Jede Lehrveranstaltung, in der die Werkstätten des Instituts genutzt werden, ist mit einer werkstattspezifischen Sicherheitsunterweisung verbunden. Die Grundlage für die werkstattspezifische Sicherheitsunterweisung ist das Bestehen der Allgemeinen Sicherheitsunterweisung. Für den Erwerb eines Werkstattscheins und das eigenständige Arbeiten in den Werkstätten, ist die Teilnahme daran Pflicht und wird dokumentiert.
Arbeiten mit Gefahrstoffen
In den Werkstätten wird mit verschiedenen Stoffen gearbeitet, die als Gefahrstoffe eingestuft werden. Informationen zu den Inhaltsstoffen, Risiken und Schutzmaßnahmen bieten Ihnen die in der Werkstatt ausgehängten Betriebsanweisungen. Ausführliche Sicherheitsdatenblätter können Sie beim jeweiligen Werkstattleiter einsehen.
Arbeiten mit Maschinen
An Geräten und Maschinen darf nur nach Unterweisung der zuständigen Werkstattleitung gearbeitet werden. Informationen zu den Risiken und Schutzmaßnahmen bieten Ihnen dazu die ausgehängten Betriebsanweisungen.
Persönliche Schutzkleidung
Achten Sie auf Gebotszeichen in der Werkstatt und auf Hinweise in den Betriebsanweisungen, um sich vor möglichen Gefahren schützen zu können (z.B. durch das Tragen von Schutzhandschuhen).
Ersthelfer/-innen
Thorsten Hagedorn | Raum H 27 | Tel.: 0641 99-25052 | Thorsten.Hagedorn |
Gina Reichl | Raum H 4 | Tel.: 0641 99-25021 | Gina.Reichl |
Amina Wagener | Raum H 4 | Tel.: 0641 99-25025 | Amina.Wagener |
Jörg Wagner | Raum H 104 | Tel.: 0641 99-25031 | Joerg.Wagner |
Durchgangsärzt:innen
Im Falle eines Unfalls sind nach Hinzuziehen des Ersthelfenden die Durchgangsärzt:innen der JLU aufzusuchen.
Liste der Durchgangsärzt:innen
Meldeverfahren bei Arbeitsunfällen
Beamt:innen, Tarifbeschäftigte und Hilfskräfte werden über das Personaldezernat der JLU zeitnah mit einer exakten Unfallschilderung auf der Unfallanzeige gemeldet.
Mehr dazu hier: https://www.uni-giessen.de/org/admin/dez/c/arbeitsumfeld/auum
Studierende der der Justus-Liebig-Universität Gießen müssen Unfälle zeitnah selbstständig dem Studentenwerk Gießen mit einer exakten Unfallschilderung auf der Unfallanzeige melden.
Mehr dazu hier: https://www.studentenwerk-giessen.de/geld/versicherungen.html
Versicherungsschutz (Unfallversicherung & Haftpflichtversicherung)
Als Studierende sind Sie im Rahmen Ihres Studiums gesetzlich unfallversichert. Zusätzlich hat das Studentenwerk Gießen für alle Studierenden der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Technischen Hochschule Mittelhessen und der Hochschule Fulda eine private Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Studium entstehen, abgeschlossen.
Wichtig: Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer über die Abteilung Beratung & Service des Studentenwerks Gießen unverzüglich mitzuteilen.
Mehr dazu hier: https://www.studentenwerk-giessen.de/geld/versicherungen.html
Mutterschutz
Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) vom 23. Mai 2017 sieht eine Ausweitung des bestehenden Mutterschutzes auch auf Studierende vor. Hiervon ist auch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und die Arbeit in den Werkstätten betroffen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für das Arbeiten in den Werkstätten gilt:
- die Betriebsordnung am Institut für Kunstpädagogik
- die Brandschutzordnung der JLU
- die Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 Grundsätze der Prävention
- die Gefahrstoffverordnung