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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.


Q: Darf ich ein Modul vorziehen?

A: Nein! Alle Module in den Lehramts-, Bachelor- und Masterstudiengängen im Fachbereich bauen aufeinander auf, dies gilt für die Inhalte und die Anforderungen. Ausnahmen gibt es ausschließlich für Lehramtsstudierende, welche „Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung“ als Drittfach studieren oder Quereinsteiger. In diesem Fall melden Sie sich bitte in den Sprechstundenterminen bei den jeweiligen Dozentinnen/ -en. Ansonsten gilt der entsprechende Studienverlaufsplan.

 

 

Q: Ich möchte das Fach „Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung“ im Lehramtsstudium als Drittfach hinzuwählen, geht das?

A: Na klar! Ansprechpartner bei Fragen zum weiteren Studienverlauf und bei Problemen mit dem Stundenplan ist Herr Dr. Koch. [Philosophikum II, Karl-Glöckner-Str. 21 B, Raum 125]

 

 

Q: Welche Anforderungen gelten für wissenschaftliche Hausarbeiten?

 A: In der Regel werden alle Anforderungen an wissenschaftliche Hausarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten, Portfolios oder andere Prüfungsleistungen in der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Auf der Homepage findet sich zusätzlich der Reiter „Richtlinien für das wissenschaftliche Arbeiten“, welche unbedingt zu beachten sind. Informationen zum Umfang einer wissenschaftlichen Hausarbeit finden Sie in den Modulbeschreibungen, außerdem sollten unbedingt die Richtlinien des Prüfungsamtes beachtet werden, die sie auf folgender Seite unter Meldeunterlagen downloaden können: [ https://la.hessen.de/irj/LSA_Internet?cid=0d108c594b38b8ae44a853ef3efd232e].

Anforderungen an Bachelor- und Masterarbeiten werden auf der Homepage des Akademischen Prüfungsamtes für Geisteswissenschaften erläutert [ https://www.uni-giessen.de/cms/fbz/paemter/gwiss ].

 

 

Q: Wie werden Gesetze zitiert?

 A: Beim Zitieren von Gesetzestexten passieren häufig unnötige Fehler. Für alle Gesetze und Verordnungen gibt es eine amtliche Veröffentlichung, z.B. das Bundesgesetzblatt (BGBl.) oder Gesetz‐  und Verordnungsblätter der Bundesländer (GVBl).Sie sind die zu zitierende Quelle, nicht die Veröffentlichung in einem juristischen Verlag.
Gesetze und andere Rechtsnormen werden bei ihrer erstmaligen Erwähnung im Text mit dem offiziellen Titel angegeben, z.B. „Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)“. Wird dasselbe Gesetz dann im weiteren Text nochmals erwähnt, ist zu unterscheiden:
-Steht es allein, ohne einen Paragrafen oder Artikel, wird dieser Name weiterhin ausgeschrieben, z.B.  „Bürgerliches Gesetzbuch“
-Wird dagegen ein Paragraf oder Artikel dieses Gesetzes angeführt, wird das Gesetz nur noch (nach seiner vorherigen erstmaligen ausführlichen Erwähnung) in der Kurzform benannt, z.B. „§ 1626 BGB“

 

Q: Wo gebe ich Hausarbeiten ab?

A: Es gibt einen Briefkasten im Philosophikum II, Haus B, 1. Stock. Zwischen Raum 114 und 115. Außerdem können Hausarbeiten im Sekretariat bei Frau Wambach während der Öffnungszeiten abgegeben werden.

 

 

Q: Was passiert, wenn ich eine nicht ausreichende Leistung erbringe oder durch eine Klausur gefallen bin?

A: Alle Prüfungen während des Studiums können durch eine Wiederholungs- oder Ausgleichklausur wiederholt werden, jedoch nicht beliebig oft. Auch Hausarbeiten können überarbeitet oder wiederholt werden. Näheres finden Sie in den Modulbeschreibungen.

 

 

Q: Gibt es eine Anwesenheitspflicht in den Veranstaltungen?

A: Ab dem WiSe 14/15 wurde die Anwesenheitspflicht in allen Fachbereichen festgelegt. Sollten Studierende nicht ausreichend an einer Verantstaltung teilgenommen haben, (min.51%) ist dies eine "fehlende Vorleistung" und führt zum Nichtbestehen. Der Masterstudiengang IPE setzt eine Anwesenheitspflicht von 80% voraus. Besonders für den Bereich der „emotionalen und sozialen Entwicklung“ ist eine regelmäßige Teilnahme wichtig, da in den späteren Berufsfeldern professionelles Handeln unabdingbar ist.

 

 

Q: Wofür sind Sprechstunden da?

A: Die merkwürdig klingende Frage hat ihren Sinn: Die Zeit für Sprechstunden ist knapp, daher sollte ein Besuch gut überlegt sein. Sprechstunden sind besonders für Fragen zu Examensarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten, wissenschaftlichen Hausarbeiten oder für Klausureinsichten gedacht. Sollten Sie aus persönlichen Gründen nicht nach Verlaufsplan studieren können, sind wir  gerne beratend in den Sprechstunden für Sie da.

 

 

 Q: Wann sind die Sprechstunden? Muss ich mich anmelden?

A: Alle Teammitglieder stellen in der Regel wöchentlich Sprechstundentermine zur Verfügung. Diese sollten jedoch persönlich in der Veranstaltung oder per Mail vereinbart und angemeldet werden.

 

 

Q: Kann ich ein Erasmussemester machen? Fragen zum Erasmusprogramm.                                                                                 

 A: Ja! Bei Fragen und Planung rund um die Erasmuskoordination im Fachbereich 03 wenden Sie sich bitte an das International Office FB03 . Siehe auch: https://www.uni-giessen.de/cms/internationales/erasmus

 

 

Q: Ich möchte meine Examens-, Bachelor oder Masterarbeit im Fachbereich „Pädagogik bei Beeinträchtigung der emotionalen und sozialen Entwicklung“ schreiben. An wen muss ich mich wenden?

A: Sie können ihre Arbeiten gerne im Förderschwerpunkt schreiben. Bitte vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin bei Frau Prof. Dr. Stechow per Email. Auch andere Teammitglieder stehen Ihnen als Betreuerinnen und Betreuer zur Verfügung.