Quereinstieg
Bereits erbrachte, andere Studienleistungen können Sie gegebenenfalls vom Prüfungsausschuss BBB anerkennen lassen. Der Quereinstieg ist in der Regel nur zum Wintersemester in das Bachelor BBB-Studium möglich. Bei - bezogen auf die jeweilige berufliche Fachrichtung - einschlägigem Studium (nicht vollständig abgeschlossen oder abgeschlossen) ist eine Einstufung in das dritte oder fünfte Fachsemester des Bachelor BBB möglich. Sie müssen dann das allgemeinbildende Fach, die Grundwissenschaften und die Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftspädagogik in zwei Semestern des Bachelor BBB (im fünften und sechsten) nacharbeiten.
Der Antrag auf Anerkennung muss Folgendes umfassen:
-Formular "Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten bzw. Studien-/Prüfungsleistungen"
-Ggf. die Einstufung durch die zuständige Studienfachberatung
-Anlagen: Zeugnisse, etc. in einfacher Kopie
Ablauf der vorzeitigen Thesiszulassung für Quereinsteiger*innen des 5. Fachsemesters
- Alle anerkannten früheren Studienleistungen müssen dem Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge vorgelegt werden, sodass die Leistungen in das Prüfungsverwaltungssystem eingetragen werden können.
- Ausfüllen des Antrags auf vorzeitige Thesiszulassung.
- Einreichung des Antrags beim Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge.
- Nach Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen, erhalten Sie eine Genehmigung oder Ablehnung des Antrags vom BBB Prüfungsauschuss.
- Nach einer Genehmigung erhalten Sie weitere Dokumente vom Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge. Bitte nehmen Sie daraufhin Kontakt mit der Lehrstuhlleitung auf und legen das Formular "Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Thesis" vor, welches Sie vom Prüfungsamt erhalten.
- Weiter Informationen erhalten Sie dann von den Ihnen zugeteilten Gutachter*innen.