Betriebspraktische Studien (Alte Studienordnung Modul 5)
Allgemeine Infos
Die Betriebspraktischen Studien (Betriebspraktikum) werden in der Regel im 4. und 5. Semester während der vorlesungsfreien Zeit absolviert und haben einen Umfang von fünf Wochen. Den Praktikumsplatz suchen sich die Studierenden selbst; der Praktikumsbetrieb muss ein anerkannter Ausbildungsbetrieb im Berufsfeld der gewählten Studienfachrichtung sein.
Die rechtlichen Regelungen finden Sie in der zugehörigen Praktikumsordnung hier (siehe Anlage 5 der Speziellen Ordnung Bachelor BBB). Hier finden Sie eine Übersicht einschlägiger Ausbildungsbetriebe.
Anmeldung
Bevor Sie im Modul 5 Ihr fünfwöchiges Betriebspraktikum absolvieren, bedarf es einer vorherigen Anmeldung (mind. 4 Wochen vor Praktikumsbeginn) im Praktikumsbüro durch die Abgabe des Anmeldeformulars "Anmeldung zum Praktikum - Betriebspraktische Studien (Modul 5)" sowie in FlexNow.
Modulprüfung
- Besuch eines Vor- bzw. Nachbereitungsseminars zum Betriebspraktikum.
- Erstellung eines Praktikumsbericht gemäß des "Leitfadens zur Erstellung eines Praktikumsberichts - Betriebspraktische Studien (Modul 5)".
- Abgabe des Praktikumsberichts:
- 15. Mai (für Praktika zwischen WiSe und SoSe)
- 15. November (für Praktika zwischen SoSe und WiSe)
- Das Modul ist bestanden, wenn alle formalen Anforderungen erfüllt sind und der Bericht bestanden ist.
Anerkennung von Vorkenntnissen
Eine Anerkennung einschlägiger beruflicher Vorkenntnisse ist möglich. Hierfür bedarf es eines Antrags auf Anerkennung. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular "Antrag auf Anerkennung - Betriebspraktische Studien (Modul 5)".
Bitte beachten Sie, dass für den erfolgreichen Abschluss des Moduls 5 unabhängig von der Anerkennung das im Modulhandbuch aufgeführte Begleitseminar zu besuchen ist.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienfachberatung!