Berufsfeldpraktikum
- Für die Studiengänge „Berufliche und Betriebliche Bildung“ ist ein Berufsfeldpraktikum verpflichtend, das in der Regel als zusammenhängendes Blockpraktikum bis zur Einschreibung durchgeführt wird. Das Berufsfeldpraktikum umfasst eine 52-wöchige einschlägige berufsfeldbezogene fachpraktische Tätigkeit in Vollzeit. Der vollständige Nachweis ist bis spätestens zur Anmeldung der Bachelor-Thesis zu erbringen.
- Hinweise zu Ausbildungsberufen für das Berufsfeldpraktikum.
Anerkennung des Berufsfeldpraktikums
- Einschlägige abgeschlossene Berufsausbildungen oder Praktika können u.U. als Berufsfeldpraktikum anerkannt werden: Antrag auf Anerkennung Berufsfeldpraktikum. Wenden Sie sich bitte bezüglich der Anerkennung an den Prüfungsausschuss (Institut für Erziehungswissenschaft, Professur für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Berufspädagogik) des Studiengangs.
- Generell kann man dabei zwischen drei Szenarien unterscheiden:
- A) Es liegen keine einschlägige Berufsausbildung oder Berufserfahrungen vor: Wenn Sie beispielsweise die berufliche Fachrichtung Elektrotechnik studieren möchten, müssen Sie ein 52-wöchiges Praktikum in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb in dem Berufsfeld Elektrotechnik vorweisen. Wenden Sie sich bitte bezüglich einer Beratung an den Prüfungsausschuss (Institut für Erziehungswissenschaft, Professur für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Berufspädagogik) des Studiengangs.
- B) Sie haben bereits eine einschlägige Berufsausbildung oder Berufserfahrung: Sie haben 52 Wochen oder mehr in der angestrebten beruflichen Fachrichtung - wie beispielsweise der Agrarwirtschaft oder in der Metalltechnik - Vollzeit gearbeitet. Dann reichen Sie die Nachweise darüber direkt beim Prüfungsausschuss (Institut für Erziehungswissenschaft, Professur für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Berufspädagogik) des Studiengangs ein.
- C) Sie haben eine nichteinschlägige Berufsausbildung, d.h. eine Berufsausbildung in einem anderen Fachbereich, der mit dem gewünschten Studiengang nicht verwandt ist. In diesem Fall muss gesondert geprüft werden, ob und wieviel davon für das Berufsfeldpraktikum anerkannt werden kann. Bei Teilanerkennung muss die fehlende Zeit in einem einschlägigen Ausbildungsbetrieb als Praktikant:in gearbeitet werden. Wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss des Studiengangs.
Die rechtlichen Regelungen finden Sie in der zugehörigen Praktikumsordnung hier (Spezielle Ordnung Bachelor BBB §§ 17-20).