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Praktikum

In allen Studiengängen des FB 02 ist es ab dem WS 2024/25 möglich mindestens ein Praktikum zu belegen. Modulverantworlich ist hierbei das Dekanat und die Administration erfolgt vollständig über die Praktikumsverwaltung des Prüfungsamts ohne Beteiligung der Professuren. Bitte richten Sie deshalb alle Anfragen bezüglich Praktika direkt per E-Mail an die Praktikumsverwaltung.

Die hier dargestellten Regelungen gelten ab dem WS 24/25. Bis dahin gelten die bisherigen Bestimmungen fort.

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Formulare

Übersicht Praktikumsmodule

 

Studiengang Modul CP Dauer
Bachelor Wirtschaftswissenschaften, Bachelor Betriebswirtschaftslehre Praktikum 1 6 8 Wochen
Praktikum 2 6 8 Wochen
Praktikum 3 12 16 Wochen
Master Accounting, Finance & Sustainability Praktikum (AFS) 12 8 Wochen
Master Economics of Global Risk Internship (EGR) 6 6 Wochen
Master Betriebs- und Volkswirtschaftslehre Praktikum (BWL/VWL) 6 6 Wochen
  • Die angegebene Dauer des Praktikums bezieht sich jeweils auf eine Vollzeitbeschäftigung (min. 35 h/woche). Bei Teilzeit verlängert sich die Dauer des Praktikums entsprechend.
  • Das Modul Praktikum 3 kann nur belegt werden, wenn die Module Praktikum 1 und 2 nicht belegt werden. 
  • Praktika müssen immer in einem zum Studiengang passenden Berufsfeld und Bereich absolviert werden. 
  • Prüfungsleistung in allen Praktikumsmodulen: Praktikumsbericht (1-2 Seiten, unbenotet).
  • Gleichwertige berufliche Tätigkeiten (z. B. Werkstudententätigkeit) können anerkannt werden.

Ablauf

  • Studierende suchen sich selbstständig einen Praktikumsplatz und absolvieren das Praktikum.
  • Nach Absolvierung des Praktikums fertigen Studierende einen kurzen Praktikumsbericht an und reichen diesen spätestens 4 Wochen nach Ende des Praktikums bei der Praktikumsverwaltung des per E-Mail (praktikum) ein. Nutzen Sie unsere Vorlage für den Praktikumsbericht. Neben dem Praktikumsbericht ist auch der Praktikumsvertrag einzureichen. Vertrauliche Angaben (z. B. Gehalt) dürfen gerne geschwärzt werden.
  • Nach Einreichung des Praktikumsberichts und des Praktikumsvertrags erfolgt die Bewertung mit bestanden/nicht bestanden und die Eintragung in FlexNow.

Beratung 

Eine Genehmigung des Praktikums vor Antritt ist nicht nötig. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Praktikum zum Berufsfeld Ihres Studiengangs passt, dann können Sie dies im Vorfeld durch die Praktikumsverwaltung prüfen lassen. Schicken Sie dazu den Praktikumsvertrag oder eine Beschreibung des Praktikums (Unternehmen, Tätigkeitsbereich und Dauer) per E-Mail an die Praktikumsverwaltung.

Anerkennung gleichwertiger beruflicher Tätigkeit 

Es können gleichwertige berufliche Tätigkeiten für Praktikumsmodule anerkannt werden. Dies können z. B. sein:

  • Werkstudententätigkeit
  • Beschäftigungszeiten in Voll- oder Teilzeit vor dem Studium
  • Beschäftigungszeiten in Voll- oder Teilzeitwährend des Studiums

Die Anerkennung muss in jedem Fall individuell beantragt und geprüft werden. Reichen Sie dazu die folgenden Unterlagen per E-Mail bei der Praktikumsverwaltung (praktikum) ein: 

  • Beschäftigungs- und Tätigkeitsnachweis (z. B. Arbeitszeugnis, Bescheinigung des Arbeitgebers über die Tätigkeit oder Unterschrift des Arbeitgebers auf dem Reflexionsbericht)
  • Reflexsionbericht der Tätigkeit (1-2 Seiten), bitte verwenden Sie die Vorlage für den Reflesionsbericht