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Nachteilsausgleich

Im ganzen Studium ist Rücksicht zu nehmen auf Belastungen aufgrund von Behinderung, chronischer Erkrankung, Schwangerschaft, Betreuung von Kindern unter 14 Jahren durch ihre Sorgeberechtigten oder die Pflege Angehöriger nach § 20 Abs. 5 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes mit einem Pflegegrad nach § 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch. Betroffene Studierende können einen Antrag auf Nachteilsausgleich beim Prüfungsamt stellen. Bitte reichen Sie Ihren Antrag mindestens einen Monat vor dem Prüfungstermin per E-Mail ein und fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei.

Gerne beraten wir Sie im Vorfeld.

Die zentrale Beratungsstelle der JLU bietet Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung weitere Beratung und Unterstützung.