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Seminar zu aktuellen regulierungs- und wettbewerbsökonomischen Fragen: „Der deutsche Strommarkt zwischen Fukushima und EEG-Umlage“

Im Rahmen der Veranstaltung sollen aktuelle Probleme und Fragestellungen rund um den Strommarkt diskutiert werden, die sich insbesondere aus der Energiewende ergeben. Neben einer regulierungsökonomischen Analyse der grundlegenden Charakteristika der Elektrizitätswirtschaft sollen auch mögliche Entwicklungen der Strommärkte (bspw. Preise und Umlagen), die sich aufgrund der Ausbauziele der Erneuerbaren Energien (EE) ergeben, behandelt werden. Dabei stellt sich sowohl allgemein die Frage nach den Auswirkungen einer gestiegenen EE-Einspeisung auf die Profitabilität konventioneller Energieträger als auch speziell die Frage nach der Beeinträchtigung der Preise konventioneller Energieträger durch den Einspeisevorrang von EE. Im Kontext eines stark steigenden Anteils von EE stellt sich zudem die Frage nach der geeigneten Regulierung der Stromnetze und nach dem erforderlichen Netzausbau. Neben einer Analyse des Status quo sollen auch mögliche Lösungsvorschläge wie z.B. Speichertechnologien und ihre Geschäftsmodelle, Kapazitätsmechanismen oder Redispatch-Maßnahmen (Maßnahmen zur Wahrung der Netz- und Systemstabilität) diskutiert werden. Aus wettbewerbsökonomischer Sicht soll die aktuelle Diskussion um die Befreiung energieintensiver Unternehmen von EEG-Umlage beleuchtet werden. Eingebettet werden diese Frage in eine Darstellung des Standes und der Entwicklung des Strombinnenmarktes.


Das Seminar wendet sich sowohl an Studierende im Bachelor- (Proseminar) als auch im Masterstudium (Hauptseminar). Die Themen werden dabei nach Bachelor- und Masterniveau unterschieden. Grundsätzlich können Sie ein Thema auch entgegen der unten aufgeführten Niveau-Empfehlungen wählen, im Allgemeinen wird dabei jedoch von Master-Studierenden eine tiefer gehende und umfassendere Analyse gefordert.

 

Im Folgenden finden Sie eine vorläufige Liste mit potentiellen Themenvorschlägen:

1. Rahmenbedingungen des deutschen Stromhandels (Bachelor)
2. Stand und Entwicklung des EU-Strombinnenmarktes (Bachelor)
3. Potentielle Entwicklungen der Strompreise bei den gegebenen Ausbauzielen der EE (Bachelor)
4. Auswirkungen der EE auf die Profitabilität der konventionellen Energieträger (Bachelor)
5. Die EEG-Umlage im System der europäischen Beihilfenkontrolle (Bachelor / Master)
6. Mögliche Geschäftsmodelle für Speichertechnologien am Strommarkt (Bachelor / Master)
7. Regulierungen der Netzbetreiber auf den verschiedenen Ebenen (Bachelor / Master)
8. Beschreibung und Kritik der aktuelle Netzentgeltberechnung (Bachelor / Master)
9. Zur Notwendigkeit von Kapazitätsmärkten (Bachelor / Master)
10. Analyse von verschiedenen Kapazitätsmechanismen (Master)
11. Redispatch-Mechanismen in Deutschland (Master)
12. Analyse von Nodal und Zonal Pricing (Master)

 

Im Fortschrittsbericht zur Energiewende können Sie sich einen ersten Eindruck davon verschaffen, welche Ansichten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu vielen Themen unseres Seminars vertritt.


Als Voraussetzung zur Teilnahme sollten Sie idealerweise entweder die BSc-Veranstaltung „Wettbewerbspolitik und – strategie“ oder aber Economics of Regulation absolviert haben. Wenn Sie am Thema des Seminars interessiert sind, melden Sie sich ab dem 15.01.2015 über S3C zur Veranstaltung an. Senden Sie zusätzlich einen aktuellen Leistungsnachweis an . Die Themenvergabe erfolgt im Rahmen einer Kick-Off-Veranstaltung am 13.02.2015 ab 16 Uhr (s.t.) in HS27. Die Arbeiten sollen grundsätzlich während der vorlesungsfreien Zeit angefertigt und während des SS 15 fertig gestellt werden. Vereinbaren Sie mit Ihrem Betreuer daher bitte einen Termin für eine erste Gliederungsbesprechung vor dem 13.03.2015. Voraussichtlich Mitte April werden wir den Arbeitsstand im Rahmen einer Postersession besprechen. Die Präsentation der Arbeiten erfolgt im Rahmen einer Blockveranstaltung voraussichtlich Ende Mai bis Mitte Juni. Dabei sollen die Referate durch Ko-Referate ergänzt werden. Nach der Präsentation besteht die Möglichkeit, Änderungen in die Arbeit einzuarbeiten. Die vorläufige Abgabe der Seminararbeiten erfolgt bis 2 Wochen vor der Blockveranstaltung, die endgültige Abgabe bis 2 Wochen nach der Blockveranstaltung. Die genauen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.