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Deloitte Tax Newsletter vom 05.10.2023

Mindestbesteuerungsumsetzungsgesetz: Bundesrat nimmt zum Regierungsentwurf Stellung

Der Bundesrat hat am 29.09.2023 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen Stellung genommen. In seiner Stellungnahme greift der Bundesrat auch den Änderungsbedarf auf, der sich aus seiner Sicht durch die MoPeG-Umsetzung im Bereich der Ertragsbesteuerung, Grunderwerbsteuer, sowie Erbschafts- und Schenkungsteuer ergibt.

Bundesrat, Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen, BR-Drs. 365/23 (B)

 


Zukunftsfinanzierungsgesetz: Bundesrat nimmt zum Regierungsentwurf Stellung

Der Bundesrat hat am 29.09.2023 zum Regierungsentwurf Stellung genommen. Dabei schlägt er unter anderem vor, den Freibetrag in § 3 Nr. 39 EStG nur auf 2.000 Euro anzuheben. Weiterhin sollen die Regelungen zu den Anschaffungskosten bei der Ermittlung von Veräußerungsgewinnen bei begünstigter Vermögensüberlassung gestrichen werden.

Bundesrat, Stellungnahme vom 29.09.2023 zum Regierungsentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, BR-Drs. 362/23 (B)

 


BFH: Passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Zahlungen bei zeitraumbezogenen Leistungen

Eine Schätzung der "bestimmten Zeit" als Voraussetzung für eine passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Einnahmen ist zulässig, wenn sie auf "allgemeingültigen Maßstäben" beruht. Daran fehlt es, wenn die angewendeten Maßstäbe auf einer Gestaltungsentscheidung des Steuerpflichtigen beruhen, die geändert werden könnte. Eine Passivierung erhaltener Zahlungen für eine noch ausstehende zeitraumbezogene Leistung ist nicht als erhaltene Anzahlung, sondern nur unter den Voraussetzungen der passiven Rechnungsabgrenzung möglich.

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310180/

 


BFH: Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische Sekunde

Eine Mitunternehmerschaft kann auch für lediglich eine juristische Sekunde bestehen. So kann auch eine Personengesellschaft, die mit dem Ziel gegründet wurde, ein Wirtschaftsgut zu übernehmen und dieses durch Verkauf der Mitunternehmeranteile weiter zu übertragen, sachlich gewerbesteuerpflichtig sein.

BFH, Urteil vom 15.06.2023, IV R 30/19

 


 

Neu beim BFH anhängig:

Folgende ausgewählte wichtige Verfahren sind beim BFH im September 2023 anhängig geworden:

  • Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen (Vorgehend: FG Münster, Urteil vom 08.03.2023, 6 K 2094/22 E, BFH-anhängig: VIII R 9/23)
  • Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen (Vorgehend: FG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2023, 9 K 1987/21 G,F, BFH-anhängig: IV R 16/23)
  • Grunderwerbsteuer bei Auflösung eines Treuhandverhältnisses (Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.02.2023, 12 K 12074/20, BFH-anhängig: II R 9/23)
  • Grunderwerbsteuerpflicht bei erneuter Überschreitung der 95 % (heute 90%) Grenze im Familienbund (Vorgehend: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.04.2023, 5 K 1503/22, BFH-anhängig: II R 13/23)
  • Gilt steuerrechtliche Transparenz von Stiftungen im niederländischen Recht europarechtskonform auch im deutschen Grunderwerbsteuerrecht? (Vorgehend: FG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2023, 11 K 2851/21 GE, BFH-anhängig: II R 14/23)
  • Setzt die Anwendung des § 16 Abs. 2 GrEStG die Steuerbarkeit des ersten Erwerbvorgangs voraus?(Vorgehend: FG Münster, Urteil vom 11.05.2023, 8 K 998/21 GrE, BFH-anhängig: II R 16/23)
  • Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs (Vorgehend: FG Köln, Urteil vom 14.06.2023, 5 K 308/22, BFH-anhängig: II R 24/23)