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Deloitte Tax Newsletter vom 20.07.2023

BFH: Heilung eines „fehlerhaften“ Gewinnabführungsvertrages

Der Eintritt der Heilungswirkung nach den Übergangsregelungen zum gesetzlichen Erfordernis des dynamischen Verweises auf § 302 AktG hängt vom Verhalten des Steuerpflichtigen ab. Deshalb tritt bei Beendigung der steuerlichen Organschaft vor dem 01.01.2015 die Heilungswirkung nicht ein, wenn der Steuerpflichtige durch eine nach außen erkennbare Handlung den Willen äußert, eine Heilung des "fehlerhaften" Gewinnabführungsvertrages nicht herbeiführen, sondern die Rechtsfolgen des "fehlerhaften" Gewinnabführungsvertrages tragen zu wollen. 

BFH, Urteil vom 03.05.2023, I R 7/20

 


BFH: Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Kabelweitersenderechten

Aufwendungen für die Überlassung von Kabelweitersenderechten können nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung unterliegen.

BFH, Urteil vom 23.02.2023, IV R 37/18

 


BMF: Entwurf des AStG-Anwendungserlasses veröffentlicht

Am 19.07.2023 hat das BMF den Entwurf der Neufassung der Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes in der ab 01.07.2021 geltenden Fassung an die Verbände zur Stellungnahme geschickt. Durch die Neufassung wird der zuletzt 2004 grundlegend überarbeitete AStG-Anwendungserlass an die Änderungen durch das ATADUmsG angepasst, aber auch in weiteren Punkten an neuere Entwicklungen und Erkenntnisse angepasst. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 04.09.2023 abgegeben werden. Eine Analyse des 250 Seiten langen Entwurfs ist in Arbeit.

BMF, Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes, Entwurf vom 19.07.2023

 


BMF-Entwurf: Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG)

Am 13.07.2023 hat das BMF den Entwurf eines Schreibens zum Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG) veröffentlicht und an die Verbände zur Stellungnahme geschickt. 

BMF, Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG), Entwurfsschreiben vom 13.07.2023