Inhaltspezifische Aktionen

Deloitte Tax Newsletter vom 11.01.2024

OECD: Veröffentlichung weiterer Verwaltungsleitlinien zur globalen Mindestbesteuerung

Am 18.12.2023 veröffentlichte die OECD weitere Verwaltungsleitlinien zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two). Die Verwaltungsleitlinien ergänzen den OECD-Kommentar zu den Regeln der globalen Mindestbesteuerung und enthalten weitere Klarstellungen u.a. zu den folgenden Themen: Anwendung des CbCR Safe Harbour, persönlicher Anwendungsbereich der GlobE-Regeln (insbesondere die Definition von Erträgen), Mechanismus für die Zuweisung von Steuern, die in einem Blended CFC-System anfallen, Anwendung des Safe Harbour für unwesentliche Geschäftseinheiten sowie Erleichterungen bei der Einreichung der GloBE-Informationserklärung. In der ersten Hälfte des Jahres 2024 sollen weitere Verwaltungsleitlinien zur globalen Mindestbesteuerung erscheinen.

OECD, Pressemitteilung vom 18.12.2023  

OECD, Administrative Guidance con the Global Anti-Base Erosion Model Rules (Pillar Two), December 2023


OECD: MAP‐Statistiken 2022: Starker Anstieg bei der Zahl der neu eingeleiteten MAP-Fälle und verkürzte Bearbeitungsdauer zu verzeichnen

Am 14.11.2023 hat die OECD im Rahmen des fünften Tax Certainty Days für das Jahr 2022 ihre Statistiken zu Verständigungsverfahren (Mutual Agreement Procedure – MAP) sowie Einzelheiten zu den Gewinnern der MAP-Auszeichnungen, mit denen die Bemühungen der zuständigen Behörden um die Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten gewürdigt werden, veröffentlicht. Als objektives und international vergleichbares Monitoring-Instrument tragen diese maßgeblich zur Überwachung der Umsetzung des Mindeststandards im Rahmen der BEPS-Aktion 14 (Base Erosion and Profit Shifting) bei. Indem die MAP-Statistiken sowohl einen globalen Referenzrahmen als auch eine länderspezifische Perspektive bieten, wird die Messung von Fortschritten, aber auch das Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen im Verfahrensablauf der Verständigungsverfahren vorangetrieben.

zum Artikel


BFH: Teilwertansatz bei börsennotierten "hybriden" Anleihen ohne feste Laufzeit und ohne Kündigungsmöglichkeit des Gläubigers

Bei börsennotierten verzinslichen Wertpapieren ohne feste Laufzeit, die von den Gläubigern nicht gekündigt werden können, liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor, wenn der Börsenwert Kurswert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Anschaffungskosten bei Erwerb überschreitet.

BFH, Urteil vom 23.08.2023, XI R 36/20


BMF: Finaler Außensteuererlass

Mit Datum vom 22.12.2023 wurde der finale Außensteuererlass veröffentlicht. Gegenüber dem Entwurfsschreiben vom 19.07.2023 weist der finale Erlass zur Anwendung des Außensteuergesetzes in der ab 01.07.2021 geltenden Fassung wenige inhaltliche Ergänzungen auf. Die Ergänzungen betreffen im Wesentlichen die Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung, insbesondere zum Nahestehen durch abgestimmtes Verhalten und zur schädlichen Mitwirkung im Zusammenhang mit den Einkünften aus Handel.​

BMF, Außensteuererlass vom 22.12.2023


BMF: Entwurfsschreiben zur Anwendung des Steueroasenabwehrgesetzes veröffentlicht – Berührungspunkte zu Verrechnungspreisen

Das BMF hat am 30.11.2023 einen Entwurf für ein Schreiben zur Anwendung des Steueroasenabwehrgesetzes (StAbwG) vorgelegt, in welchem die Anwendung des StAbwG konkretisiert und mit Beispielen illustriert wird. Überblick zu Hintergründen und ausgewählte Punkte mit Verrechnungspreisbezug:

BMF, Entwurf von Grundsätzen zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes vom 30.11.2023


BZSt: Übergangsregelungen zu den Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DAC7)

Das BZSt informiert über Übergangsregelungen zu den Melde-, Mitteilungs- und Aufzeichnungsfristen digitaler Plattformbetreiber (DAC7) nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Danach wird es nicht beanstandet, wenn u.a. Meldungen erst bis zum 31.03.2024 eingehen.

Bundeszentralamt für Steuern, Meldung vom 05.01.2024


BMF: Änderungen der Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab März 2024

Mit dem BMF-Schreiben vom 28.12.2024 hat die Finanzverwaltung eine Änderung der maßgebenden Beiträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab dem 01.03.2024 festgelegt.

BMF, Schreiben vom 28.12.2023