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Deloitte Tax Newsletter vom 04.04.2024

BFH: Beteiligung des Kommanditisten an Komplementär-GmbH als funktional (un)wesentliche Betriebsgrundlage

Die Kapitalbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH ist eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn erst diese Kapitalbeteiligung den Kommanditisten in die Lage versetzt, über Fragen der laufenden Geschäftsführung der KG zu bestimmen. Sie ist hingegen nicht funktional wesentlich, wenn im Einzelfall infolge gesellschafts-vertraglicher oder sonstiger schuldrechtlicher Vereinbarungen nicht seine Kapitalbeteiligung, sondern seine Stellung als Kommanditist den Einfluss auf die laufende Geschäftsführung der KG begründet.

Bei einer Einbringung nach § 24 UmwStG kann der Einbringende auch dann Mitunternehmer der Gesellschaft werden, wenn er im Zeitpunkt der Einbringung bereits zu 100 % am Vermögen, Gewinn und Verlust sowie an den Stimmrechten der übernehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Es reicht aus, wenn sich seine maßgeblichen Gesellschaftsrechte absolut erhöhen.

BFH, Urteil vom 01.02.2024, IV R 9/20


Neu beim BFH/BVerfG anhängig:

Folgende ausgewählte wichtige Verfahren sind beim BFH/BVerfG im März 2024 anhängig geworden:

  • Keine Hinzurechnungsbesteuerung bei fehlenden Geschäftsbeziehungen zwischen inländischer Betriebsstätte und Stammhaus (Vorgehend: FG München, Urteil vom 10.07.2023, 7 K 1938/22, BFH-anhängig: I R 49/23)
  • Verfassungskonformität der typisierten Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen? (Vorgehend: FG Baden-Württemberg, Urteile vom 05.12.2023, 6 K 1178/23, BFH-anhängig: VIII R 3/24 und 6 K 1179/23, BFH-anhängig: VIII R 4/24)
  • Überentnahmen im Gesamthands- und im Sonderbetriebsvermögen (Vorgehend: Niedersächsisches FG, Urteil vom 17.08.2023, 9 K 10136/21, BFH-anhängig: VIII R 27/23)
  • Verfassungswidrigkeit der Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG? (Vorgehend: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2023, 10 K 1459/22, BFH-anhängig: VI R 20/23)
  • Rechtsnatur eines (Darlehns-) Gesellschafterkontos bei zulässigen Überentnahmen (Vorgehend: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.09.2023, 6 K 1796/21, BFH-anhängig: IV R 25/23)
  • Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte (Vorgehend: BFH Urteil vom 05.09.2023, IV R 24/20, BVerfG-anhängig: 2 BvR 45/24)
  • Freistellungs- und Erstattungsanspruch einer Zwischenholding und Verzinsung von Kapitalertragsteuer(Vorgehend: FG Köln Urteile, vom 22.09.2023, 2 K 1788/17, BFH-anhängig: VIII R 42/23 und 2 K 1792/17, BFH-anhängig: VIII R 43/23)
  • Kürzung des Gewerbeertrags trotz Betriebsverpachtung – unschädliche Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung(Vorgehend: FG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2023, 14 K 1037/22 G,F, BFH-anhängig: IV R 31/23)
  • Rückkauf von Wandelanleihen und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vorgehend: FG München, Urteil vom 24.07.2023, 7 K 1197/19, BFH-anhängig: I R 48/23)