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Thesen-FAQ

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten rund um unsere Abschlussarbeiten:

  • Q: Wann wird meine Arbeit bewertet?
    A: Innerhalb von acht Wochen nach Abgabe.
  • Q: Wie viele gedruckte Exemplare meiner Abschlussarbeit muss ich abgeben?
    A: Keine! Die digitale Abgabe reicht aus.
  • Q: Wie übermittle ich meine digitalen Anhänge?
    A: Als Mailanhang oder bei großen Dateien via Link auf eine Freigabe in der die JLUBox (https://jlubox.uni-giessen.de).
  • Q: An wen sende ich meine digitale Abgabe?
    A: An UND Ihre(n) Betreuer:in via E-Mail.
  • Q: Was mache ich im Krankheitsfall?
    A: Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Attest direkt an das Prüfungsamt, beachten Sie, dass das Prüfungsamt ein zweites Dokument braucht, welches auch von Arzt/Ärztin unterschrieben werden muss. Im Falle einer Fristverlängerung werden Sie und Ihr(e) Betreuer:in per E-Mail benachrichtigt.
  • Q: Zählt die physikalische Seitenzahl?
    A: Nein, es zählt die Anzahl der Normseiten, d.h. Anzahl der Worte in relevanten Abschnitten (siehe "Welche Abschnitte zählen zur Berechnung der Normseiten?"). Dabei gilt: 300 Worte entsprechen einer Normseite.
  • Q: Wie viel kann ich von der geforderten Seitenanzahl abweichen?
    A: Abweichungen von der Seitenzahl sind +/- 10% ohne Absprache. Bei größeren Abweichungen bedarf dies der Absprache mit Ihrer Betreuer:in.
  • Q: Welche Abschnitte zählen zur Berechnung der Normseiten?
    A: Alles von Einleitung bis Schluss. Ausgeschlossen sind Abstrakt, Verzeichnisse, Abbildungsbeschriftungen und der Anhang.
  • Q: Muss ich zitierte Online-Quellen mit einreichen?
    A: Nein, jedoch empfehlen wir Ihnen immer ein PDF der online Quelle zu erstellen, so dass dieses auf Rückfrage verfügbar ist.
  • Q: Wie gestalte ich Paragraphen (ohne neue Überschrift)? A: Paragraphen trennen Sie in Ihrer Arbeit durch eine komplett leere Zeile. Damit helfen Sie den Lesern die logische Trennung eindeutig zu erkennen.
  • Q: Muss ich unbedingt die Primärquelle zitieren, auch wenn ich keinen Zugriff habe?
    A: Es ist natürlich besser die Primärquelle zu finden und die Primärquelle muss auch immer zitiert werden. Wenn Sie die Quelle aber partout nicht finden können und es sich nicht um eine wichtige Aussage handelt, können Sie sich auf die Sekundärquelle stützen und dann beide zitieren. Es ist natürlich Ihr Risiko, ob die Autoren in der Sekundärquelle die Primärquelle auch inhaltlich sauber zusammengefasst haben.
  • Q: Darf ich eine Fremdsprache in einer deutschsprachigen Arbeit direkt zitieren?
    A: Sie können direkt aus einer fremdsprachigen Quelle zitieren, die zumindest die Prüfenden selbst auch verstehen. Gerne können Sie aus einer englischsprachigen Quelle zitieren, im Fall der Professur BWL XII. Beachten Sie, dass das englischsprachige Zitat direkt in den deutschsprachigen Fließtext übernommen werden kann, wenn die Wortzahl des Zitats 40 Wörter nicht überschreitet. Ab 41 Wörtern muss das Zitat in einem eigenen Absatz stehen.
  • Q: Ich war mindestens einen Tag lang krankgeschrieben. Dementsprechend konnte ich nicht an meiner (Pro-)Seminararbeit / Thesis weiterarbeiten. Was muss ich tun, um mir die Zeit, in der ich nicht prüfungsfähig war, anrechnen zu lassen? Wie verhalte ich mich im Falle einer bewerteten Präsentation im Rahmen eines (Pro)Seminars?
    A: Wir zitieren das Prüfungsamt: "Beim Seminar und Proseminar, sowie allen anderen Modulen mit der Prüfungsform Hausarbeit, erfolgt die Verlängerung direkt durch die Prüferinnen und Prüfer. Für die Verlängerung muss ein Attest über die Prüfungsunfähigkeit vorgelegt werden. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus". Die Regelung kann auch für Abschlussarbeiten übertragen werden, mit dem Unterschied, dass die Meldung an das Prüfungsamt unverzüglich erfolgen muss, damit der Lehrstuhl BWL XII vom Prüfungsamt über die Fristverlängerung informiert wird. 
    Der Termin der bewerteten Präsentation bleibt von der Verlängerung im Falle eines (Pro)Seminars unberührt. Wir bitten darum, bei der Präsentation den aktuellen Stand der Arbeit entsprechend darzustellen. Weitere individuelle Präsentationstermine sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Die Prüferinnen und Prüfer werden Ihre Situation bei der Benotung selbstverständlich berücksichtigen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile.
  • Q: Darf ich Quellen am Ende des Absatzes einfügen?
    A: Nein, Absatzzitate sind nach APA Zitierstyl nicht erlaubt. Wenn ein Absatz sich nur auf eine Quelle bezieht, empfehlen wir zu Beginn des Absatzes die Quelle zu nennen. Wenn es im folgenden Absatz weiterhin thematisch darum geht, wird dadurch bereits klar, dass der Absatz sich vollständig auf diese Quelle bezieht.
  • Q: Welche Abkürzungen müssen eigentlich in das Abkürzungsverzeichnis?
    A: Nicht geläufige Abkürzungen sollten immer in das Abkürzungsverzeichnis. Geläufige Abkürzungen wiederum sollten nicht aufgenommen werden. Beispiele hierzu sind: "usw." "bzw." "Bsp."
  • Q: Wie führe ich eine Abkürzung ein?
    A: Wenn eine Abkürzung genutzt werden soll, muss sie bei der ersten Verwendung eingeführt werden. Dies sieht dann wie folgt aus: "[...] Conversational Agent (CA) [...]". Sie schreiben also erst den Begriff vollständig aus und schreiben die Abkürzung dann in Klammern dahinter. Hinweis: Wenn Sie eine Abkürzung nur ein- bis zweimal verwenden, sollten Sie keine Abkürzung verwenden.
  • Q: An welche Kapitel kommen römische Zahlen und an welche arabische?
    A: Bei allen "inneren" Kapitelen werden arabische (1, 2, 3 ...) Zahlen verwendet. Dies beinhaltet alle Kapitel beginnend bei der Einleitung und endend beim Fazit. Abstract, Literaturverzeichnis sowie Appendix gehören nicht dazu, weswegen hier die römische Zahlen verwendet werden.
  • Q: Wie untergliedere ich ein Kapitel?
    A: Generell muss jede Gliederungsstufe mehr als nur ein Element aufweisen. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Im folgenden nennen wir einige Faustregeln an denen Sie sich orientieren können:
    • Ein Kapitel sollte eine maximale Tiefe von drei haben (bspw.: 2.3.4). Wenn weitere notwendig sind empfehlen wir eine nicht numerische Untergliederung, durch Beispielsweise einen Fett gedruckten Text.
    • Ein Unterkapitel sollte in der Regel mindestens eine halbe Seite haben. 
    • Zwischen dem Kapitel (2. Theorie) und dem ersten unter Kapitel (2.1) kann ein Text eingefügt werden, dies ist jedoch nicht erforderlich. Wir empfehlen eine gewisse Kontinuität über alle Kapitel hinweg.
    • Einleitung und Fazit werden in der Regel nicht untergliedert.
    Hinweis: Dies sind nur Faustregeln und sollen ausschließlich zur Orientierung helfen. Abweichungen sind möglich.