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Allgemeines zu Bachelorarbeiten

 Allgemeines zu Bachelorarbeiten

Die Bearbeitungszeit der Bachelor-Thesen beginnt am Lehrstuhl BWL X in der ersten Vorlesungswoche des Semesters.

  • Die Teilnahme an der Kick-Off-Veranstaltung ist verpflichtend.
  • Individuelle Startzeitpunkte sind nicht möglich.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Tage.
Alle Studierenden verpflichten sich darüber hinaus, das ihnen zugewiesene Thema ca. 4 Wochen nach Beginn in Form einer Präsentation vorzustellen und das Forschungsziel, Forschungsfragen sowie den gewählten Forschungsansatz mit den anderen Teilnehmenden zu diskutieren. Der entsprechende Termin wird in der Kick-Off-Veranstaltung bekanntgegeben.

 

Thesis-Kandidierende sollten bereits die Module „Entrepreneurship“ und/oder „Technologie- und Innovationsmanagement“ absolviert haben.


Bitte beachten Sie zudem, dass folgende Zulassungsvoraussetzungen für die Anmeldung der Thesis an der Professur BWL X erfüllt sein müssen:

  • Abschluss aller Module der Orientierungsphase
  • Erfolgreicher Abschluss der Module im Umfang von mindestens 120 CP des Studiengangs
  • Erfolgreicher Abschluss des Proseminar-Moduls

Richtlinien zur formalen und inhaltlichen Gestaltung

Die Richtlinien enthalten alle relevanten Hinweise zur formalen und inhaltlichen Gestaltung von schriftlichen Arbeiten der Professur BWL X.

Alle Studierende, die an der Professur  BWL X eine Arbeit abgeben, sollten sich genau an die Formatierungsvorgaben halten. Die Richtlinie enthält neben Hilfen für die Formatierung und Gliederung auch Hinweise zur Bewertung von schriftlichen Arbeiten.

 

 

 Ablauf und Themenvergabe für Abschlussarbeiten 

Die Anmeldung für Abschlussarbeiten, Hausarbeiten bzw. Proseminare und Hauptsemninare erfolgt über die Studip-Veranstaltung „Bewerbung Proseminar-, Seminar- und Thesisplätze“. 

Weitere Informationen über Fristen und Ablauf entnehmen Sie bitte dem Fristenverzeichnis und Studip. 

 

 Hinweis zum Umgang mit Plagiaten

Die Erbringung von wissenschaftlichen Arbeiten an unserer Professur beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Sie verpflichten sich, diese Prüfungsleistungen selbständig und ohne fremde Hilfe zu erbringen. Dazu zählt auch, übernommene Sätze und Texte korrekt als Zitate zu kennzeichnen. Ohne den Verweis auf den Ursprung fremden Materials gilt dieses als Plagiat.

Die Professur behält sich vor, eine Arbeit im Falle von Plagiaten ganz oder teilweise nicht zu bewerten. Mit dem Einreichen Ihrer Arbeit an unserer Professur erkennen Sie diese Regeln an und stimmen zu, dass Ihre Arbeit mittels einer Plagiatserkennungssoftware analysiert werden kann.