Zertifikatskurs Gesundheitsrecht & GPS
Zertifikatskurs Gesundheitsrecht
Die kontinuierliche, teilweise rasante Fortentwicklung der modernen Medizin bedeutet nicht allein eine verbesserte Patientenversorgung, sondern ist mitursächlich für die zunehmende ökonomische Bedeutung des Gesundheitssektors. Gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen. So existiert eine große Vielzahl häufig sehr detaillierter Normierungen; diese müssen zudem in einem dynamischen Regelungsumfeld sinnvoll angewandt werden. Die hier zutage tretenden Herausforderungen werden in dem bewusst intra- und interdisziplinär angelegten „Zertifikatskurs Gesundheitsrecht“ behandelt.
Ziel ist es, die Zusammenhänge zwischen den unterschiedlichen mit der Regulierung des Gesundheitsbereichs befassten juristischen Disziplinen, aber zumal zwischen Recht und Medizin aufzuzeigen. Damit wird jungen Juristen und Medizinern eine eingehendere Spezialisierung im Gesundheitsrecht ermöglicht und diese dokumentiert. Über die Vermittlung von Grundkenntnissen hinaus stehen gerade die Verbindungs-, aber auch Spannungslinien der unterschiedlichen normativen Vorgaben im Fokus. Denn nur wer diese komplexen Bezüge versteht, kann gesundheitsrechtliche Fälle in der Praxis richtig einordnen und angemessene Lösungen erarbeiten.
Der Kurs ist in vier Teile aufgeteilt.
Überblick über das Medizinrecht; Arztvertragsrecht; Haftung für ärztliche Aufklärungsfehler, haftungsbegründende Kausalität, Beweisführung; Haftung für medizinische Behandlungsfehler, Hauptfallgruppen, Beweiserleichterungen; gemeinsame Anspruchsvoraussetzungen; außergerichtliches Konfliktmanagement, Klageverfahren
- Teil 2: Medizinstrafrecht, 2 SWS (Prof Dr. Kretschmer, FB 01)
Unterschiede und Gemeinsamkeiten Arztstrafrecht und Arzthaftungsrecht; Grundlagen des Arztstrafrechts; besondere Konfliktlagen: u.a. Sterbehilfe, Schwangerschaftsabbruch; aktuelle Fragen der Biomedizin: u.a. Transplantationsrecht, Pränataldiagnostik
- Teil 3: Öffentliches Gesundheitsrecht, 2 SWS (Prof. Dr. Augsberg, FB 01)
Verfassungs-, unions- und völkerrechtliche Regelungen zum Gesundheitsrecht; Gesundheitsrecht im Kontext von Wirtschaftsverwaltungs- und Sozialrecht; die GKV als Teil des Sozialversicherungsrechts; Grundlagen des GKV-Rechts, insbes. des Leistungserbringerrechts; Gesundheitsrecht und Bioethik
- Teil 4: Rechtsmedizin für Juristen (Prof. Dr. Dettmeyer, FB 11)
Leichenschau und Obduktion; Begehungsweisen, Spuren, Interpretation; Körperverletzungs- und Tötungsdelikte; Körperliche Untersuchungen gem. § 81a und 81 c StGB, Verletzungs-muster und deren strafrechtlich relevante Interpretation; Sexualstraftaten; Spurensicherung und Beweisführung durch die Rechtsmedizin; DNA-Analysen gemäß StPO in der Praxis; Blutalkoholbestimmung und toxikologische Analytik zur Beweissicherung; Knochenfunde und deren rechtsmedizinische Bearbeitung
Alle Teile können in beliebiger Reihenfolge gehört werden (Teile 1 und 4 im Sommersemester, Teile 2 und 3 im Wintersemester).
Für jede Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Für Medizinstudenten/innen gilt hinsichtlich des Teils 4 bei Herrn Prof. Dettmeyer folgende Besonderheit: Es reicht die Bescheinigung, dass die Klausur im Fach Rechtsmedizin erfolgreich bestanden wurde. Die Bescheinigung wird von der Professur Dettmeyer erteilt. Eine Teilnahme an der Vorlesung „Rechtsmedizin für Juristen“ ist darüber hinaus nicht erforderlich.
Fehltage werden in den einzelnen Veranstaltungen unterschiedlich behandelt.
Jedenfalls ein Fehltag steht der Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung nicht im Weg. Bei mehreren Fehltagen ist sich an den betreffenden Lehrstuhl zu wenden. Für die Teilnahmebescheinigung von Teil 1 bei Herrn Prof. Gödicke ist davon abweichend die Anwesenheit an allen vier Veranstaltungstagen erforderlich, da es sich um eine Blockveranstaltung handelt; kurze unvermeidbare Verhinderungen sind mit Herrn Prof. Gödicke direkt abzustimmen.
Nach vorheriger Zusendung von allen vier Teilnahmebescheinigungen wird ein Zertifikat durch das Sekretariat der Professur Rudkowski (Kontakt E-Mail) ausgehändigt.
Gesundheitsrechtliches Praktikerseminar (GPS)
Als Ergänzung und Vertiefung des „Zertifikatskurs Gesundheitsrecht“ wird seit 2016 das „Gesundheitsrechtliche Praktikerseminar“ (GPS) angeboten, dessen Besuch jedoch keine Voraussetzung für die Erteilung des Zertifikats ist. Das GPS richtet sich an Angehörige der Fachbereiche Rechtswissenschaft und Medizin, aber darüber hinaus auch an alle Personen, die in Praxis und Wissenschaft mit dem Zusammenwirken rechtlicher und medizinischer Aspekte zu tun haben oder die allgemein an entsprechenden Konstellationen interessiert sind. In seinem Rahmen werden aktuelle Entwicklungen im Gesundheitsrecht durch Vorträge aufbereitet und anschließend diskutiert. Eine Übersicht über vergangene und aktuelle Veranstaltungen findet sich hier https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/professuren-forschung/professuren/augsberg/gps. Informationen zu kommenden Beiträgen lassen sich auch über den Newsletter beziehen, der jederzeit wieder abbestellt werden kann https://lists.uni-giessen.de/sympa/info/gps-newsletter.
Sowohl für den Zertifikatskurs wie für das Praktikerseminar bestehen Kooperationsmöglichkeiten für Kanzleien, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Bei Interesse melden Sie sich gerne per E-Mail (sekretariat-augsberg@recht.uni-giessen.de).
Zur finanziellen Unterstützung des GPS können zudem zweckgebundene Spenden auf folgendes Konto entrichtet werden; für eine Zuwendungsbestätigung sind im Verwendungszweck zusätzlich Name und Anschrift anzugeben.
Bankverbindung der Justus-Liebig-Universität Gießen
Landesbank Hessen-Thüringen
BIC: HELADEFF
IBAN: DE98 5005 0000 0001 0065 50
Verwendungszweck: Spende GPS, Projekt-Nr. 811 006 04