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Planung der Examensvorbereitung

Sie wollen ein erfolgreiches Examen schreiben?
Dann sollten Sie frühzeitig Ihr Studium und insbesondere
Ihre intensive Examensvorbereitungsphase planen.


I. Die Examensvorbereitung beginnt schon vor der Examensvorbereitung


Examensvorbereitung3

Wenn Sie in Ihrem Studium schon einmal das Gefühl hatten, den Überblick über den Lernstoff zu verlieren oder diesen während des Semesters nicht bewältigen zu können, oder wenn Sie ständig ein schlechtes Gewissen haben, weil Sie zu wenig lernen, dann kann dies vor allem daran liegen, dass Sie bisher das Studium nicht oder nicht effektiv geplant haben.

Obwohl sich viele Studierende von Anfang an vornehmen, den Freiversuch nach acht Semestern wahrzunehmen, scheitern sie letztlich daran, dass sie in den ersten Semestern und teilweise auch bis zur Examensvorbereitung planlos vor sich hin studieren.

Dagegen haben Untersuchungen bestätigt, dass ein erfolgreiches Examen unmittelbar mit einer guten Studienplanung zusammenhängt. 

Eine effektive Planung des Studiums und der Examensvorbereitung führt nicht nur zu einem erfolgreichen Examen, sondern bringt für Sie noch weitere Vorteile mit sich:
  • Ihnen bleibt mehr Freizeit übrig,
  • Sie haben mehr Zeit für konzentriertes Arbeiten,
  • Sie behalten den Überblick über Ihr Studium und den Stand Ihrer Examensvorbereitung,
  • Sie haben mehr Erfolgserlebnisse als andere,
  • Sie können vermeiden, dass Sie in der Examensvorbereitungsphase den Stoff nicht mehr bewältigen,
  • Sie haben eine höhere Lernmotivation und Leistungsbereitschaft,
  • Sie leiden weniger unter Stress und
  • Sie haben mehr Zeit für das Wesentliche.
Vermeiden Sie daher unnötige Lerneinbrüche und Schlusspanik durch eine frühzeitige und systematische Planung!

Wer sein Studium effektiv organisieren und planen möchte, sollte
  • für sich persönliche Ziele definieren,
  • sich einen Überblick über die zur Zielerreichung erforderlichen Aktivitäten verschaffen,
  • schriftlich planen,
  • einen Grobplan für das gesamte Studium erstellen,
  • Semester-, Wochen- und Tagespläne verwenden,
  • Prioritäten setzen,
  • seine Leistungskurve beobachten (Zu welcher Tageszeit lerne ich am effektivsten? Welchen Tagesabschnitt sollte ich dafür nutzen, neues Wissen anzueignen? Wann gehe ich weniger beanspruchenden Lerntätigkeiten nach, z.B. Karteikarten schreiben, Stoff wiederholen, Klausuren lösen und schreiben?)
  • Pausen einplanen und
  • Pufferzeiten reservieren

 

II. UniRep-Studienplan als empfohlener Grobplan für das gesamte Studium


Mit dem UniRep-Studienplan wollen wir Ihnen bei der Planung Ihres Studiums eine erste Hilfestellung geben.

 

1. Bei Studienbeginn im Wintersemester

Semester Zivilrecht Öffentliches Recht Strafrecht
                    
Sonstige Veranstaltungen Anzahl der Semester-wochenstunden
1
(WS)
BGB AT Grundrechte Strafrecht I Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie oder Kriminologie, Rechtsphilosophie 24
2
(SS)
Schuldrecht AT und BT Staatsorganisationsrecht Strafrecht II Rechtssoziologie oder Kriminologie 24
3
(WS)
Sachenrecht, Familienrecht Verwaltungsrecht AT, Europarecht I Strafrecht III - 22
Abschluss der Zwischenprüfung
4
(SS)
Gesellschaftsrecht, Individualarbeitsrecht, ZPO I, Erbrecht, Übung im BGB Verwaltungsrecht BT, Verwaltungsprozessrecht, Europarecht II Übung im Strafrecht - 23
5
(WS)
Handelsrecht, ZPO II Übung im Öffentlichen Recht StPO Methodenlehre, Fremdsprachige Veranstaltung, Schlüsselqualifikation 20
Schwerpunktbereich:
- Schwerpunktpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 SWS
- Schwerpunktwahlveranstaltungen im Umfang von 2 SWS
Scheinfrei
6
(SS)
Schwerpunktbereich:
- Schwerpunktpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 SWS
- Schwerpunktwahlveranstaltungen im Umfang von 4 SWS
- Schwerpunktseminarveranstaltung im Umfang von 2 SWS
10
7
(WS)
UniRep:
- UniRep-Vorlesungen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht
- UniRep-Falltutorien
- Examensklausurenkurs einschließlich Probeexamen
18
8
(SS)
UniRep:
- UniRep-Vorlesungen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht
- UniRep-Falltutorien
- Examensklausurenkurs einschließlich Probeexamen
18
Examen

2. Bei Studienbeginn im Sommersemester

a) entsprechend der Studienplanempfehlung der Studienordnung sowie Schwerpunktbereichsordnung des Fachbereichs 01 (Nachteil: Freiversuch nicht möglich)

Semester Zivilrecht Öffentliches Recht Strafrecht
                    
Sonstige Veranstaltungen Anzahl der Semester-wochenstunden
1
(SS)
BGB AT Staatsorganisationsrecht     Strafrecht I, Strafrecht II Rechtssoziologie oder Kriminologie 24
2
(WS)
Familienrecht Grundrechte, Europarecht I Strafrecht III Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie oder Kriminologie, Rechtsphilosophie 22
3
(SS)
Schuldrecht AT und BT, ZPO I, Erbrecht Europarecht II - Fremdsprachige Veranstaltung, Schlüsselqualifikation 20
4
(WS)
Sachenrecht, Handelsrecht, ZPO II, Übung im BGB Verwaltungsrecht AT StPO, Übung im Strafrecht Methodenlehre 24
Abschluss der Zwischenprüfung
5
(SS)
Gesellschaftsrecht, Individualarbeitsrecht Verwaltungsrecht BT, Verwaltungsprozessrecht, Übung im Öffentlichen Recht - - 16
Scheinfrei
6
(WS)
Schwerpunktbereich:
- Schwerpunktpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 SWS
- Schwerpunktwahlveranstaltungen im Umfang von 2 SWS
6
7
(SS)
Schwerpunktbereich:
- Schwerpunktpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 SWS
- Schwerpunktwahlveranstaltungen im Umfang von 4 SWS
- Schwerpunktseminarveranstaltung im Umfang von 2 SWS
10
8
(WS)
UniRep:
- UniRep-Vorlesungen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht
- UniRep-Falltutorien
- Examensklausurenkurs einschließlich Probeexamen
18
9
(SS)
UniRep:
- UniRep-Vorlesungen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht
- UniRep-Falltutorien
- Examensklausurenkurs einschließlich Probeexamen
18
Examen

b) Freiversuchwahrende UniRep-Studienplanempfehlung
(Beachten Sie, dass es sich vorliegend um eine recht ambitionierte Planung handelt)

Semester Zivilrecht Öffentliches Recht Strafrecht
                    
Sonstige Veranstaltungen Anzahl der Semester-wochenstunden
1
(SS)
BGB AT Staatsorganisationsrecht     Strafrecht I, Strafrecht II Rechtssoziologie oder Kriminologie 24
2
(WS)
Familienrecht Grundrechte, Europarecht I Strafrecht III Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie oder Kriminologie, Rechtsphilosophie 22
3
(SS)
Schuldrecht AT und BT, ZPO I, Erbrecht Europarecht II Übung im Strafrecht Fremdsprachige Veranstaltung, Schlüsselqualifikation 22
4
(WS)
Sachenrecht, Handelsrecht, ZPO II, Übung im BGB Verwaltungsrecht AT StPO Methodenlehre 22
Abschluss der Zwischenprüfung
5
(SS)
Gesellschaftsrecht, Individualarbeitsrecht Verwaltungsrecht BT, Verwaltungsprozessrecht, Übung im Öffentlichen Recht - - 24
Schwerpunktbereich:
- Schwerpunktpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 SWS
- Schwerpunktwahlveranstaltungen im Umfang von 2 SWS
- Schwerpunktseminarveranstaltung im Umfang von 2 SWS
Scheinfrei
6
(WS)
Schwerpunktbereich:
- Schwerpunktpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 SWS
- Schwerpunktwahlveranstaltungen im Umfang von 4 SWS
26
UniRep:
- UniRep-Vorlesungen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht
- UniRep-Falltutorien
- Examensklausurenkurs einschließlich Probeexamen
7
(SS)
UniRep:
- UniRep-Vorlesungen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht
- UniRep-Falltutorien
- Examensklausurenkurs einschließlich Probeexamen
18
8
(WS)
Aufgrund der recht hohen Studienbelastung im 6. Semester empfiehlt sich u.U. eine Wiederholungsphase des UniRep-Lernstoffs aus dem 6. Semester. (18)
Examen


III. Planung der Prüfungstermine (Stand: Februar 2011)


Die erste juristische Prüfung besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung, die 70% der Examensendnote ausmacht, und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, die 30% der Examensendnote ausmacht.

Zwar kann die Abschlussprüfung im Schwerpunktbereich bereits vor der staatlichen Pflichtfachprüfung abgelegt werden, jedoch laufen Sie hierbei Gefahr, Ihren Freiversuch für die - für Ihre Examensendnote wichtigere - staatliche Pflichtfachprüfung zu verlieren. Ferner muss die Abschlussprüfung im Schwerpunktbereich auch nicht gleichzeitig mit der staatlichen Pflichtfachprüfung abgelegt werden, sondern kann auch erst in der unmittelbar nachfolgenden Prüfungskampagne erfolgen (sog. "Schieben"). Letztere Konstellation empfehlen wir Ihnen regelmäßig bei der Planung der Prüfungstermine, da Ihnen so jeweils mehr Zeit für die Vorbereitung der mündlichen Prüfung im staatlichen und universitären Teil der ersten juristischen Prüfung zur Verfügung steht, ohne dass Sie hierdurch Ihren Freiversuch für die Abschlussprüfung im Schwerpunktbereich verlieren. Beachten Sie aber unbedingt, dass Sie dann an Ihren Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gebunden sind und diesen nicht mehr zurückziehen können!

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Konstellationen der Prüfungstermine (unberücksichtigt der Möglichkeit des Vorziehens der universitären Schwerpunktbereichsprüfung), bei welchen Sie Ihren Freiversuch wahren: Oberhalb der Zeitlinie ist jeweils die Konstellation dargestellt, falls die staatliche Pflichtfachprüfung und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung gleichzeitig abgelegt werden. Unterhalb der Zeitlinie ist die Konstellation veranschaulicht, falls die Schwerpunktbereichsprüfung in die unmittelbar nachfolgende Prüfungskampagne geschoben wird.

 

1. Freiversuch-Prüfungstermine für im Wintersemester Beginnende (vgl. § 21 Hess. JAG und §§ 18, 11 Schwerpunktbereichsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft; 8. Semester ist ein Sommersemester, d.h. Ende der Vorlesungszeit ist Mitte Juli)

 

2. Freiversuch-Prüfungstermine für im Sommersemester Beginnende (vgl. § 21 Hess. JAG und §§ 18, 11 Schwerpunktbereichsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft; 8. Semester ist ein Wintersemester, d.h. Ende der Vorlesungszeit ist Mitte/Ende Februar)



Zeitstrahl Prüfungstermine

Wichtiger Hinweis:

Die obenstehenden Angaben zu den Prüfungsterminen sind mit dem Prüfungsamt des FB 01 abgestimmt. Sie dienen aber lediglich zu Ihrer ersten Information und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich ausführlich über das Anmeldeverfahren zu den Prüfungen (Meldetermine, Zulassungsvoraussetzungen etc.) auf der Homepage des Prüfungsamtes. Insbesondere finden Sie im dortigen Download-Center die für die Durchführung der staatlichen Pflichtfach- und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung maßgebenden Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus können Sie beim Prüfungsamt auch das persönliche Beratungsangebot im Rahmen der üblichen Sprechzeiten (dienstags - freitags von 8.00 - 12.00 Uhr bzw. dienstags und donnerstags von 10.00 - 12.00 Uhr bei Herrn Dr. Stiebig) oder nach persönlicher Terminvereinbarung wahrnehmen.