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Schwerpunktbereiche

In Gießen können Studierende Ihren Schwerpunktbereich aus insgesamt sieben Bereichen wählen.

 

Schwerpunktbereich 1  „Grundlagen des Rechts“

Der Schwerpunktbereich „Grundlagen des Rechts“ ermöglicht es, profunde Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der juristischen Grundlagenwissenschaften zu erwerben, und vermittelt ein vertieftes Verständnis der Rechtsordnung. Um dies zu erreichen, werden unter anderem die Bezüge der Rechtswissenschaft zu Nachbardisziplinen herausgearbeitet und den Studierenden vertraut gemacht. Er umfasst die Pflichtveranstaltungen „Rechts- und Sozialphilosophie“, „Rechtstheorie und Rechtskritik“, „Rechtsgeschichte seit der Vormoderne“, „Recht und Gesellschaft“, hier insbesondere Rechtssoziologie, Rechtsökonomie und Juristische Zeitgeschichte.

Schwerpunktbereich 2  „Arbeitsrecht mit Sozialrecht“

Der Schwerpunktbereich „Arbeitsrecht mit Sozialrecht“ hat diejenigen Studierenden als Zielgruppe, die sich insbesondere für eine der folgenden Tätigkeiten interessieren:

  • Rechtsanwalt/-anwältin, insbesondere Fachanwalt/-anwältin für Arbeitsrecht oder für Sozialrecht,
  • Arbeitsrichter/in oder Sozialrichter/in,
  • Jurist/in bei einem Wirtschaftsunternehmen, einer Bank, einer Versicherung oder einem Sozialversicherungsträger,
  • Jurist/in bei einem Verband, einer Gewerkschaft oder einer Behörde.

Pflichtveranstaltungen sind „Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht“, „Betriebsverfassungsrecht mit Personalvertretungsrecht“, „Das anwaltliche Mandat im Individualarbeitsrecht“ sowie „Grundlagen des Sozialrechts (Allgemeine Lehren; Überblick über die Zweige der Sozialversicherung)“.

Schwerpunktbereich 3  „Wirtschaftsrecht“

Der Schwerpunktbereich „Wirtschaftsrecht“ richtet sich an Studierende, die ein ausgeprägtes Interesse an einer vertieften Ausbildung im Bereich des nationalen Gesellschafts- sowie des Handels- und Insolvenzrechts mit den jeweils steuerrechtlichen Bezügen haben. Seine Wahl eignet sich vor allem für folgende Berufsfelder:

  • Rechtsanwalt/-anwältin in Großkanzleien oder wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Spezialkanzleien,
  • Syndikus in mittelgroßen oder großen Unternehmen und Banken,
  • Jurist/in bei Wirtschaftsverbänden,
  • Jurist/in bei Wirtschaftsaufsichtsbehörden.

Pflichtveranstaltungen sind „Europäisches Gesellschaftsrecht“, „Kapitalgesellschaftsrecht I: Aktien- und GmbH-Recht (Gründung, Finanzierung und Mitgliedschaft)“, „Kapitalgesellschaftsrecht II: Aktien- und GmbH-Recht (Verbandsorganisation, Konzernrecht)“, „Insolvenzrecht“.

Schwerpunktbereich 4  „Internationales und ausländisches Privat- und Verfahrensrecht“

Der Schwerpunktbereich „Internationales und ausländisches Privat- und Verfahrensrecht“ baut auf dem Pflichtstoff des allgemeinen Zivilrechts auf und richtet sich vor allem an diejenigen Studierenden, die eine internationale Ausrichtung in ihrem Beruf anstreben. Seine Wahl eignet sich vor allem als Vorbereitung für folgende Berufsfelder:

  • Jurist/in in größeren, international tätigen Wirtschaftsunternehmen,
  • Rechtsanwalt/-anwältin in einem europäisch oder international ausgerichteten Tätigkeitsfeld,
  • Mitarbeiter/in in der Europäischen Union oder einer internationalen Organisation,
  • Richter/in mit europäischem oder internationalem Schwerpunkt,
  • Jurist/in in der öffentlichen Verwaltung mit internationaler Ausrichtung.

Pflichtveranstaltungen sind „Internationales Privatrecht Allgemeiner Teil“, „Internationales Privatrecht Besonderer Teil“, „Internationales Zivilverfahrensrecht“, „Schiedsgerichtliches Verfahren“.

Schwerpunktbereich 5  „Verfassung und Gesellschaft (Öffentliches Recht in der Vertiefung)“

Der Schwerpunktbereich „Verfassung und Gesellschaft (Öffentliches Recht in der Vertiefung)“ beleuchtet anhand besonders wichtiger und praxisrelevanter Gebiete (Umwelt, Wirtschaft, Gesundheit) zentrale Fragen des Öffentlichen Rechts. Studierende profitieren so von den weiterführenden Angeboten des Fachbereichs (wie dem Umweltrechtlichen Praktikerseminar und dem Gesundheitsrechtlichen Praktikerseminar) und erhalten Anregungen für spätere wissenschaftliche Vertiefung, etwa durch eine Promotion.

Pflichtveranstaltungen sind „Vertiefung im Verfassungsrecht“, „Vertiefung im Verwaltungsrecht (deutsches und europäisches Verwaltungsrecht)“, „Methoden des Öffentlichen Rechts (geschichtliche, vergleichende und theoretische Bezüge)“, „Rechtsschutz im Öffentlichen Recht (Verfassungs-, Verwaltungs- und europäisches Prozessrecht, Primär- und Sekundärrechtsschutz)“.

Schwerpunktbereich 6 „Europarecht und Völkerrecht“

Vor dem Hintergrund der Europäisierung, Internationalisierung und Globalisierung sowie insbesondere der Einwirkung europa- und völkerrechtlicher Vorgaben auf das nationale Recht vertieft der Schwerpunktbereich „Europarecht und Völkerrecht“ die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse im Europarecht und vermittelt Grundkenntnisse im Völkerrecht. Er bereitet auf folgende mögliche Berufsfelder vor:

  • Klassische juristische Berufe mit internationaler Ausrichtung,
  • Auswärtiges Amt und sonstige Bundesministerien,
  • Internationale Organisationen,
  • Nichtregierungsorganisationen.

Pflichtveranstaltungen sind „Europäisches Wirtschaftsrecht mit Bezügen zum internationalen Wirtschaftsrecht (Europarecht III)“, „Vertiefung im Europäischen Verfassungsrecht (Europarecht IV)“, „Allgemeines Völkerrecht (Völkerrecht I)“, „Recht der Internationalen Organisationen (Völkerrecht II)“.

 

Schwerpunktbereich 7 „Kriminalwissenschaften“

Der Schwerpunktbereich „Kriminalwissenschaften“ hat diejenigen Studierenden zur Zielgruppe, die sich insbesondere für eine der folgenden Berufstätigkeiten interessieren:

  • Strafverteidiger/in, insbesondere auch Fachanwalt/-anwältin für Strafrecht oder sonstige/r, auf strafrechtliche Materien (etwa Wirtschaftsstrafrecht) spezialisierte/r Rechtsanwalt/-anwältin,
  • Staatsanwalt-/anwältin, Straf-, Jugend-, Familien- und Vormundschaftsrichter/in,
  • Mitarbeiter/in des höheren Dienstes im Strafvollzug,
  • Verwaltungsjurist/in mit straf-, bußgeld-, disziplinar- oder jugendrechtlich relevanten Aufgaben (etwa in Fachreferaten bei Bundes- oder Landesministerien, Kriminalämtern, Polizei- und Ordnungsbehörden, Jugendämtern, Finanzämtern, Bundeswehr),
  • Verbandsjurist/in (etwa in Verbraucher-, Umweltschutz- und Wohlfahrtsverbänden),
  • Jurist/in in Präventions- und Mediationseinrichtungen.

Pflichtveranstaltungen sind „Kriminologie“, „Medizinstrafrecht“, „Internationales Strafrecht II (Europäisches Strafrecht)“, „Wirtschaftsstrafrecht I (AT)“.

 

Weitere Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium finden Sie auf den Seiten des Schwerpunktbereichsprüfungsamtes.