Promotion
Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen verleiht nach Abschluss des ordentlichen Promotionsverfahrens Bewerberinnen und Bewerbern, die aufgrund einer Dissertation und einer Disputation ihre wissenschaftliche Befähigung nachgewiesen haben, den Grad "Doktor der Rechtswissenschaft" (Doctor iuris - abgekürzt: Dr. iur.).
- Durch die Promotion wird über den Abschluss eines Hochschulstudiums hinaus eine besondere wissenschaftliche Qualifikation nachgewiesen. Die Promotionsordnung regelt das Promotionsverfahren des Fachbereichs.
Den Vorsitz im Promotionsausschuss führt die Dekanin / der Dekan. Bitte wenden Sie sich in allen Verfahrensfragen zur Promotion an das Geschäftszimmer des Dekanats. Eine Übersicht über den Verfahrensablauf erhalten Sie mit der "Checkliste Promotionsverfahren". Alle weiteren Informationen und Formulare erhalten Sie mit dieser Übersicht.
Das Gießener Graduiertenzentrum Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften (GGS) bietet den Promovierenden und Postdocs ein zielgruppengerechtes Aus- und Weiterbildungsprogramm und schafft ein forschungsintensives Umfeld zum Aufbau eines breiten nationalen und internationalen Forschungsnetzwerks in den Kern- und benachbarten Disziplinen.
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