3. Moot Court 2013
- 3. Moot Court 2013
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Ab dem dritten Mal, so heißt es, kann man es Tradition nennen. So ist die Justus-Liebig-Universität seit dem 18. Juli 2013 um eine Tradition reicher, denn an diesem Tag fanden die Finalverhandlungen des 3. Rittershaus-Moot-Courts statt. Im ersten Halbfinale traf ein Gießener Team auf das Team Marburg II; das zweite Halbfinale bestritten ein Team aus Kiel und das Team Marburg I.
Team Gießen
Team Marburg II
Team Kiel
Team Marburg II
Den Vorsitz des dreiköpfigen Gerichts hatte „traditionell“ der Präsident des Oberlandesgerichts Zweibrücken a.D., Herr Walter Dury. Als Beisitzer unterstützten ihn Herr Dr. Martin Bürmann (RITTERSHAUS Rechtsanwälte) sowie der Inhaber des Gießener Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht und derzeitige Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft, Herr Prof. Dr. Martin Gutzeit.
Grundlage für die Verhandlungen in den Halbfinalen war ein Fall, der im Bereich des Schuldrechts und des Allgemeinen Teils des BGB angesiedelt war und tatsächlich in der anwaltlichen Praxis von RITTERSHAUS auftrat. Es ging um ein vererbtes Ölgemälde, das mit der Signatur „M. Liebermann“ versehen war und dem ein Gutachten auf der Rückseite des Bildes bescheinigte, dass es tatsächlich von dem Künstler Max Liebermann stamme. Dieses Gemälde wurde per Zeitungsannonce inseriert. Auf diese Anzeige hin meldete sich ein Gesellschafter einer GbR, mit dem die Veräußerer schnell handelseinig wurden. Zwei nach Abschluss des Vertrages angefertigte Gutachten belegten aber, dass es sich entgegen der Angaben der Verkäufer tatsächlich nicht um einen echten Liebermann handelte. Nunmehr begehrte die GbR Rückabwicklung des Vertrags. Die Teams hatten sich insbesondere mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Echtheit des Gemäldes Teil einer Beschaffenheitsvereinbarung wurde, so dass die GbR vom Vertrag zurücktreten konnte. Hilfsweise stand eine Anfechtung wegen eines Eigenschaftsirrtums oder arglistiger Täuschung im Raum. Streitig war auch, ob der einzelne Gesellschafter die Gesellschaft wirksam vertreten hatte und welches Gericht örtlich für die Klage zuständig war.
Im ersten Halbfinale konnte sich das Team Marburg II gegen das Gießener Team durchsetzen. Im zweiten Halbfinale zeigte sich das Team aus Kiel siegreich. Beide Teams traten am Nachmittag in einer spannenden Finalrunde gegeneinander an.
Der Abwandlung für das Finale lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Das Gemälde wurde von der GbR nach erklärtem Rücktritt zwischengelagert. Noch bevor die Verkäufer das Gemälde abgeholt hatten, wurden mehrere Kunstgegenstände aus den nicht verschlossenen Kellerräumen der GbR entwendet, kurz darauf wurden die restlichen Gemälde aufgrund eines Naturereignisses zerstört. Es konnte nicht geklärt werden, ob das Gemälde gestohlen oder im Zuge des Naturereignisses zerstört wurde. Die GbR verlangte weiterhin Rückzahlung des Kaufpreises, wohingegen die Verkäufer Wertersatz anstelle der Rückgabe und Rückübereignung des Gemäldes verlangten.
Das Kieler Gewinnerteam erhielt im Anschluss die Siegprämie in Höhe von 1.500 €. Das zweitplatzierte Team Marburg II bekam 800 €. Die Halbfinalisten, Team Gießen und Team Marburg I, erhielten Büchergutscheine im Wert von je 200 €. Im Anschluss an die Siegerehrung konnten sich alle Teilnehmer, Juroren und Gäste am Buffet stärken und sich über den eindrucksvollen Tag austauschen.