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Termine und Fristen


Termine für die Abschlussklausuren

Für die Abschlussklausuren im Rahmen der Zwischenprüfung gibt es keine dauerhaft festgelegten Termine, die von Semester zu Semester unverändert bleiben.

Allerdings gibt es einen Korridor, innerhalb dessen die regulären Abschlussklausuren stattfinden: Nach § 6 Abs. 2 ZwPO werden die Aufsichtsarbeiten frühestens in der vorletzten Vorlesungswoche und spätestens in der zweiten Woche nach Vorlesungsende geschrieben. Die Termine setzt die Studiendekanin oder der Studiendekan fest. Es wird dafür Sorge getragen, dass es innerhalb des jeweiligen Fachsemesters nicht zu Überschneidungen kommt.

Sämtliche relevanten Termine gibt das Prüfungsamt auf diesen Internetseiten sowie per Aushang rechtzeitig bekannt.


Termine für die Anmeldung

Die Fristen für die Anmeldung zu den Abschlussklausuren orientieren sich an den Klausurterminen. In der Regel gibt es eine Phase von mehreren Wochen, binnen derer sich die Studierenden zu den regulären Abschlussklausuren anmelden können. Diese Phase endet in der Regel etwa einen Monat vor der Abschlussklausur.

Die Anmeldefrist zu den Wiederholungsklausuren dauert regelmäßig nur wenige Tage.

Bitte beachten Sie auch hierzu die Aushänge und besuchen Sie regelmäßig die Internetseiten des Prüfungsamts.

Die Anmeldung ist obligatorisch online vorzunehmen.