Staatliche Pflichtfachprüfung - Nichtanrechnung des WS 2020/21
auf den Freiversuch und die Notenverbesserung gegen Gebühr aufgrund pandemiebedingter Studienerschwernisse
Liebe Studierende,
bitte beachten Sie die hier verfügbare Bekanntmachung des Justizprüfungsamts zur Nichtanrechnung des WS 2020/21 auf den Freiversuch und die Notenverbesserung gegen Gebühr in der staatlichen Pflichtfachprüfung vom 05.02.2021.
Beste Grüße
Volker Stiebig