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Anerkennung von Auslandssemestern als Schwerpunktseminar (Modul III)

Generell können die in Auslandssemestern erbrachten Gesamtstudienleistungen als einer Schwerpunktseminarveranstaltung (Modul III) gleichwertig (§ 19 Absatz 2 der Schwerpunktbereichsordnung) anerkannt werden.

 

Liebe Studierende,


in Abstimmung mit dem Herrn Europabeauftragten des Fachbereichs können die in Auslandssemestern erbrachten Gesamtstudienleistungen generell als einer Schwerpunktseminarveranstaltung (Modul III) gleichwertig (§ 19 Absatz 2 der Schwerpunktbereichsordnung) unter der Voraussetzung anerkannt werden, dass kumulativ:

(1) mindestens während eines Auslandssemesters die Zuteilung zum betreffenden Schwerpunktbereich bestand und

(2) während des Auslandsstudiums insgesamt Studienleistungen aus mindestens zwei Einzelveranstaltungen mit inhaltlichem Bezug zum zugeteilten Schwerpunktbereich erbracht wurden, dies unabhängig von Veranstaltungsmodus, Art der Studienleistung, -note, eventuellen ECTS-Grades oder -Punkten.

Die Anerkennung kann jederzeit durch Einreichung einer (einfachen) Fotokopie der Studienbescheinigung der Auslandsfakultät zusammen mit einer sog. Äquivalenzbescheinigung unseres Fachbereichs beim Prüfungsamt beantragt werden. Die Äquivalenzbescheinigung wird nach der Rückkehr an den Fachbereich auf Anfrage an der Professur Marauhn ausgestellt.

Für Rückfragen zur Anerkennung steht Ihnen das Prüfungsamt (Herr Dr. Stiebig) gerne zur Verfügung.

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