"Corona-Exit" - Fristverlängerung für Bestehen der Zwischenprüfung
Verlängerung der 6-Semester-Frist nach § 1 Abs. 2 S. 2 Zwischenprüfungsordnung
Liebe Studierende,
wer bezüglich der in der Zeit vom 25. bis 29.05.2020 stattfindenden Wiederholungsklausuren des WS 19/20 vom "Corona-Exit" Gebrauch macht, kann an der betreffenden Klausur bzw. den betreffenden Klausuren zum nächstmöglichen Termin, zu dem die jeweilige Klausur wieder angeboten wird, teilnehmen. Sollte die 6-Semester-Frist für das Bestehen der Zwischenprüfung (§ 1 Abs. 2 S. 2 Zwischenprüfungsordnung) zu diesem Termin bereits abgelaufen sein, führt dies NICHT zum endgültigen Nichtbestehen der Zwischenprüfung. Vielmehr verlängert sich die Frist in diesem Fall entsprechend.
Beste Grüße
i.A. Volker Stiebig