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Prüfungen im Nebenfach

Die aktuelle Terminübersicht über Prüfungen finden Sie in den semesterweisen Übersichten (sobald terminiert).

Aktuelle Prüfungstermine (des SoSe 24)

Beachten Sie zwingend die A n m e l d e f r i s t zu den Prüfungen!

Achten Sie auf Ihr universitäres E-Mail-Postfach!

Wichtige prüfungsrelevante Hinweise finden Sie regelmäßig auch in den NEWS!

 

Prüfungen im Nebenfach erfolgen je nach gewähltem Modul regelmäßig als mündliche Prüfung/-en in den Modulen, als Klausurleistung oder als schriftliche Seminararbeit mit Referatsleistung.

Die Art der Prüfungsleistung können Sie den Modulbeschreibungen (Anlage 2 der Nebenfachordnung in der jeweilig gültigen Fassung) entnehmen. Information zu den Zeitpunkten der Prüfungen:

  • Die Termine der mündlichen Prüfungen werden von den Dozenten der angebotenen Veranstaltung festgelegt, bitte setzen Sie sich hierzu mit der Professur in Verbindung und verfolgen Sie auch die Aushänge/Ankündigungen auf der Homepage der Professur.
  • Die Termine folgender Klausuren sowie der Wiederholungsklausuren (nur für den Fall des Nichtbestehens) werden zu Semesterbeginn vom Zwischenprüfungsamt Rechtswissenschaft bekanntgegeben:

    Klausur "Einführung in das Privatrecht", verwendet im Modul "Grundlagen des Zivilrechts" (betrifft die Nebenfächer Arbeitsrecht 30 CP und Familienrecht 30 CP)
    Klausur "Grundrechte", verwendet in den Modulen "Verfassungsrecht I: Grundrechte" und "Grundlagen des Öffentlichen Rechts" sowie "Vertiefung im Öffentlichen Recht" (betrifft die Nebenfächer Öffentliches Recht 36 CP/Master 42 CP und Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht)

    Klausur "Staatsorganisationsrecht", verwendet in den Modulen "Verfassungsrecht: Staatsorganisationsrecht" und "Grundlagen des Öffentlichen Rechts" (betrifft die Nebenfächer Öffentliches Recht 36 CP/Master 42 CP und Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht)

    Klausur "Allgemeines Verwaltungsrecht", verwendet in den Modulen "Allgemeines Verwaltungsrecht" und "Vertiefung im Öffentlichen Recht" (betrifft die Nebenfächer Öffentliches Recht 36 CP/Master 42 CP und Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht)

    Die Bekanntgabe der Termine finden Sie (nur in den o.g. Fällen) auch auf den Seiten des Zwischenprüfungsamtes bzw. gesammelt in den semesterweisen Prüfungsterminübersichten für das Nebenfach auf dieser Seite.

  • Die Termine der Klausuren im Nebenfach Völkerrecht werden von den Dozenten der angebotenen Veranstaltung festgelegt. Achten Sie auf die semesterweisen Prüfungsübersichten auf dieser Seite.
  • Die Termine in Seminaren werden von den Dozenten der angebotenen Veranstaltung mit den Teilnehmern festgelegt, bitte setzen Sie sich hierzu mit der Professur in Verbindung und verfolgen Sie auch die Aushänge/Ankündigungen auf der Homepage der Professur und hier im NEWS-Bereich!. Achtung: Die Seminarvorbesprechung liegt zeitlich nicht selten schon vor Beginn der Vorlesungszeit!

Wiederholungstermine

 

Wiederholungstermine
Nebenfachstudierende müssen (!!) alle Wiederholungsprüfungen zum nächstmöglichen Termin antreten und gelten insoweit als angemeldet (Zwangsanmeldung!).  Nichtteilnahme führt daher automatisch zum Nichtbestehen aufgrund Nichtantritts!

Hinweis: Soweit im gleichen Semester Wiederholungstermine angesetzt sind, ist hierzu keine eigene Anmeldung möglich, da es sich um echte Wiederholungstermine handelt. Studierenden steht mithin nicht frei, ob Sie am regulären Termin teilnehmen oder erst zum Wiederholungstermin antreten, sie müssen zum regulären Termin antreten, sofern sie im Modul fristgerecht angemeldet sind. An Wiederholungsterminen können also nur Nebenfachstudierenden teilnehmen, die im betreffenden Semester fristgerecht zum Modul angemeldet sind und die Prüfung noch nicht bestanden oder noch nicht endgültig nicht bestanden haben. Diese Studierenden werden hierzu zwangsangemeldet (s. obenstehend).


In diesen Modulen finden regelmäßig Wiederholungstermine vor Ende der vorlesungsfreien Zeit des gleichen Semesters statt:

 

  • Grundlagen des Zivilrechts (Einführung in das Privatrecht)
  • Verfassungsrecht I: Grundrechte
  • Verfassungsrecht II: Staatsorganisationsrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Vertiefung im Zivilrecht (Schuldrecht AT) - bis SoSe 24
  • Vertiefung im Zivilrecht I (Schuldrecht mit Schwerpunkt vertragliche Schuldverhältnisse) - ab WS 24/25
  • Vertiefung im Familienrecht (Sachenrecht) - auslaufend,  letzte Teilnahme im SoSe 25 möglich
  • Vertiefung im Zivilrecht II (Schuldrecht mit Schwerpunkt gesetzliche Schuldverhältnisse) - ab WS 24/25
  • Grundlagen des Öffentlichen Rechts (Grundrechte oder Staatsorganisationsrecht)

 

In anderen Modulen wird die nächste Wiederholungsmöglichkeit vom Dozenten festgelegt. In aller Regel findet die nächste Wiederholungsmöglichkeit erst mit dem nächsten Angebotszyklus des Moduls im Folgejahr statt.

Bsp.:

  • "Grundzüge des Familienrechts" erst wieder im nächsten Wintersemester
  • "Völkerrecht I" erst wieder im nächsten Wintersemester
  • "Familienrecht im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe" erst wieder im nächsten Sommersemester u.s.w.

Den regelmäßigen Angebotsrhythmus von Veranstaltungen finden Sie in den empfohlenen Studienverlaufsplänen (Anlage 1 der Nebenfachordnung).

 

Verhalten im Krankheitsfall:

  • Sollten Sie zum Zeitpunkt der Prüfung erkrankt sein, so ist umgehend die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit mittels eines haus- oder fachärztlichen Attests zu bescheinigen. Nutzen Sie hierzu zwingend das Formular "Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin/-arzt", welches Sie in unserem Downloadbereich finden.
    Hinweis: Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird nicht akzeptiert. 

    Von einer zusätzlichen telefonischen Krankmeldung am Prüfungsamt bitten wir abzusehen!

  • Ohne Vorlage des oben genannten haus- oder fachärztlichen Attests liegt eine unentschuldigte Nichtteilnahme vor, die zum Nichtbestehen der Prüfung führt!

  • => pandemiebedingte Sonderregelungen sind entfallen (vgl. diesen NEWS-Eintrag)!

Bitte beachten Sie, dass jede Prüfungsleistung eine zuvorige Anmeldung während der festgelegten Anmeldefenster über das Prüfungsverwaltungssystem Flexnow! zwingend voraussetzt. Die Anmeldefenster zum regulären Termin liegen regelmäßig während der Vorlesungszeit im Semester und betragen mehrere Wochen.
Beachten Sie, dass Studierende zu angesetzten  Wiederholungsprüfungen zum nächstmöglichen Termin antreten müssen und hierzu als angemeldet gelten (Zwangsanmeldung!).

Beachten Sie auch zu aktuellen Terminen und Benachrichtigungen sowie zu den von den Dozenten festzulegenden Prüfungsformen in einzelnen Modulen die Einträge in den News und die aktuelle Terminübersicht auf dieser Seite!